Reisebuchung
Vorsicht Fußangel
27.12.2011
Von Sandra Petrowitz
Der Weg zu den schönsten Wochen des Jahres kann ganz schön steinig sein – Verbraucherfallen gibt es auch im Reisebereich. Wir sagen, wo sich Urlauber in spe vorsehen sollten und was sie tun können, damit es unbeschwerte und preisgünstige Ferienwochen werden.
Je größer und leuchtender die Preisangabe, umso weiter verbreitet ist die Masche, mit besonders niedrigen Ab-Preisen zu werben, die nur zu einzelnen Terminen und für einzelne Abflughäfen gelten: Die genannte Summe ist dann nur die Untergrenze für die angegebene Reise – die Tour kann auch deutlich teurer werden.
Beispiel: Acht Tage im Vier-Sterne-Hotel an der Algarve (Portugal) inklusive Halbpension kosten bei Aldi pro Person ab 499 Euro – dieser Preis gilt jedoch nur an zwei Terminen in der Saison und nur bei Abflug ab Stuttgart. Ein anderer Abflughafen bedeutet mindestens 21 Euro Aufpreis, und auch die Reisepreise sind gestaffelt: In der Sommerferienzeit kostet die Reise regelmäßig zwischen 800 und 945 Euro pro Person, zur teuersten Saison sogar gleich mal 1.015 Euro – das ist mehr als das Doppelte des beworbenen Ab-Preises. Reisende sollten sich daher immer vor der Buchung genau erkundigen, für welchen Reisetermin, welchen Abflughafen und welche Leistungen der angegebene Preis gilt, und mögliche Zuschläge konkret erfragen. So erspart man sich unschöne Überraschungen. Das gilt übrigens auch für bereits voreingestellte Häkchen bei Reiseversicherungen – es empfiehlt sich, das Kleingedruckte genau zu lesen und Versicherungsleistungen nur dann mitzubuchen, wenn man sie auch tatsächlich braucht.
Extrakosten
Vor allem bei besonders niedrigen Reisepreisen ist Vorsicht geboten – häufig müssen Ausflüge oder Verpflegungsleistungen separat bezahlt werden. Üblich sind Extrazahlungen für Ausflüge zum Beispiel bei vielen Kreuzfahrten auf dem Nil – aber wer macht dort schon Urlaub, ohne sich Luxor und Assuan anzusehen? Wenn das Ausflugspaket bei einem Reisepreis ab 568 Euro mit 175 Euro zu Buche schlägt, entspricht das einem Aufpreis von 30 Prozent – und der Besuch in Abu Simbel ist in diesem Fall noch nicht mal enthalten.
Auch auf Kreuzfahrten selbst sollte sich der Gast vorsehen: Mitunter fällt ein „Serviceentgelt“ pro Person und Tag an – es ist obligatorisch und wird direkt auf das Bordkonto gebucht. Die Reedereien sehen es in aller Regel als Ersatz für das Trinkgeld an, doch der Unterschied ist bedeutsam: Trinkgeld ist freiwillig, das „Serviceentgelt“ verpflichtend. Tipp: Vor der Buchung genau erkundigen, welche Leistungen das Reiseangebot umfasst.
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