Mutter-Kind-Kuren
Auszeit ist Pflichtleistung
14.02.2009
Von Anja Lang
Väter und Mütter haben wieder bessere Chancen, eine Auszeit vom kräftezehrenden Alltag bewilligt zu bekommen. Denn seit dem 1. April 2007 sind medizinische Vorsorge- und Rehabitilationsmaßnahmen für Mütter und Väter Pflichtleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das heißt: Die Kasse muss die Leistung genehmigen, wenn die medizinischen Voraussetzungen dafür vorliegen. Zuvor lag es im Ermessen der Kassen zu entscheiden, ob sie dem Antrag zustimmten oder nicht. Hier gilt ausnahmsweise nicht der Grundsatz ambulant vor stationär.
Vielen Müttern und Vätern hat das Mut gemacht. Die Anzahl der genehmigten Mutter-Kind-Kuren ist im Laufe der letzten Jahre wieder deutlich angestiegen. Die Nachfrage in den Beratungsstellen ist gewachsen, die Einrichtungen sind voll belegt.
Doch ist die neue Gesetzeslage offenbar noch nicht bei allen Kassen angekommen. So werden viele der Ablehnungen immer noch mit dem Grundsatz ambulant vor stationär begründet, obwohl dieser nicht mehr gilt. In einem solchen Fall also nicht entmutigen lassen, sondern Einspruch einlegen.
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Leserkommentare
06.05.2009 15:14 Uhr
horst nähring: Mutter-Kind Kur
Bei der TK in Hameln ist das auch noch nicht angekommen!
Foto: Torsten Silz/ddp ID:1008