Jahr für Jahr fahren Millionen Deutsche mit dem Auto in den Urlaub. Nicht immer handelt es sich dabei um das Eigene. Freunde, Verwandte oder der Arbeitgeber verleihen ihren Wagen als Reisegefährt. Wer sich ein Fahrzeug für eine Auslandsreise ausleiht, sollte eine Vollmacht des Fahrzeughalters mit sich führen.
Dies gilt auch für Geschäftsreisende, die mit dem Firmenwagen im Ausland unterwegs sind. Grund: Kommt es auf der Reise zu Problemen aufgrund eines Unfalls oder eines Diebstahl, muss der Fahrer nachweisen, dass er das Fahrzeug auch nutzen darf.
In EU-Ländern wird nicht regelmäßig kontrolliert, ob eine Vollmacht vorhanden ist. Autourlauber, die mit einem fremden Fahrzeug in die Türkei oder ein anderes Land außerhalb der EU wollen, können aber ohne die schriftliche Bestätigung Schwierigkeiten bekommen. Im schlimmsten Fall wird die Weiterreise verweigert.
Auf der Internetseite des
Auto Clubs Europa (ACE) kann man eine Vollmacht für Fahrten ins Ausland herunterladen. Vor Reiseantritt sollte zudem die Versicherung des Fahrzeughalters darüber informiert werden, dass ein weiterer Fahrer mit dem Wagen unterwegs ist. Passiert das nicht, kann es im Schadensfall Schwierigkeiten geben - vor allem wenn der Versicherungsnehmer angegeben hat, das Fahrzeug alleine zu nutzen.
Die Eintragung eines weiteren Fahrers für einen begrenzten Zeitraum ist in der Regel problemlos möglich - manche Versicherungen nehmen dafür einen geringen Aufpreis.