
Sie regeln Fluggenehmigungen und die Überwachung von Fluggesellschaften. Und versteckt dazwischen finden sich die für Fluggäste interessanten neuen Verpflichtungen für die Airlines – in Deutschland von Verbraucherschützern immer wieder gefordert. Danach müssen Fluggesellschaften die Ticketpreise jetzt einschließlich aller Steuern und Gebühren angeben. Die Europäische Kommission erklärt hierzu: „Auf diese Weise wird irreführende Werbung verhindert und die Möglichkeit geschaffen, Tarife miteinander zu vergleichen.“
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Flug-Verlegung muss „zumutbar“ sein
Trotzdem muss es dem Fluggast weiter möglich sein, sich über die Einzel-Komponenten des gezahlten Endpreises zu informieren, sprich über den eigentlichen Flugtarif, Steuern, Flughafengebühren und sonstige Abgaben. Schließlich dürfen ohne ausdrückliches Einverständnis der Kunden („opt-in“) auch keine „optionalen Zuatzgebühren in Rechnung gestellt werden“, so die EU-Politiker.
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