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Fluggebühren

Nicht geflogen, Gebühren zurück

10.01.2012
Von Sandra Petrowitz
Flug verpasst, Ticket verfallen – Billig-Airlines erstatten in solchen Fällen häufig keinen Cent des Flugpreises. Was die wenigsten Reisenden wissen: Sie haben Anspruch auf Erstattung von Steuern und Gebühren, wenn sie ihren Flug nicht antreten. Doch das Geld gibt's nur auf Antrag.
Fluggebühren Flug verpasst Ticket verfallen Geldsparen.de
Grundsätzlich gilt: Für nicht erbrachte Leistungen kann man das Geld zurückfordern. Hintergrund: Gerade bei den Billig-Fluggesellschaften machen Gebühren und Steuern oft einen großen Teil der Gesamtkosten aus. Die Airlines erheben sie zu Gunsten Dritter – zum Beispiel für die Flughäfen. Oft verstecken die Fluggesellschaften auch eigene Kosten unter diesem Oberbegriff, zum Beispiel Kerosinzuschläge.

Welchen Teil der Gesamtkosten der Kunde zurückbekommt, der seinen Flugschein nicht genutzt hat, ist je nach Gesellschaft verschieden (siehe Übersicht auf Seite 3). Steuern und Gebühren sind es in fast jedem Fall. Nicht alle Linien erstatten jedoch auch den Treibstoff-Zuschlag. Besondere Bedingungen gelten etwa bei Condors Sonderangeboten mit besonders niedrigen Preisen: Dort gibt es keine Rückerstattung. Begründung von Condor: Die Airline bezahlt bei diesen Flügen Steuern und Gebühren aus der eigenen Tasche und stellt sie nicht dem Kunden in Rechnung – folglich hat dieser auch keinen Anspruch auf Erstattung.

Sonderregelungen gibt es auch bei der Lufthansa, wenn man Hin- und Rückflug gebucht hat, aber einen der beiden Flüge nicht nutzen will und dafür Steuern und Gebühren zurückfordert. Dann kann das Verlangen nach Gebühren-Rückerstattung zu einer Neuberechnung des Ticketpreises führen und für den Kunden unter Umständen sogar teurer werden. Außerdem hat die Kranich-Linie Mitte März 2010 eine neue Tarifstruktur eingeführt: Lassen Kunden ein besonders günstiges (= nicht erstattbares) Economy-Class-Ticket verfallen, behält die Lufthansa neuerdings neben dem Flugpreis auch die Kerosin- und Sicherheitszuschläge ein. Das kann sich erheblich auf die zurückerstattete Summe auswirken: Allein die Treibstoff-Zuschläge liegen nach der jüngsten Erhöhung im Dezember 2011 bei 28 bis 122 Euro. Flughafengebühren und Steuern gibt's weiterhin zurück.

Wer nichts tut, bekommt auch nichts
Wer nicht geflogen ist und sein Geld zurück haben will, muss selbst aktiv werden. Von sich aus geht keine Gesellschaft auf die Käufer nicht genutzter Flugscheine zu. Meist genügt es inzwischen allerdings, den Antrag relativ unkompliziert per E-Mail oder Post zu stellen. Das dürfte auch das Ergebnis eines Rechtsstreits sein, den der Billigheimer Germanwings im Mai 2010 spektakulär verlor: Er hatte mit einem auf sieben Seiten aufgeblähten Antragsformular, horrender Umständlichkeit (farbiges Formular aus dem Internet herunterladen, ausdrucken, von Hand ausfüllen und "ungeknickt" mit sämtlichen Original-Reiseunterlagen per Post an die Airline schicken) und Gebühren seine Kunden davon abhalten wollen, ihr Recht auf Erstattung von Steuern und Flughafengebühren einzufordern. Dagegen war der Verbraucherzentrale Bundesverband vor Gericht gezogen. Das Landgericht Köln entschied (AZ: 31 O 76/10): Die Gestaltung des Formulars stelle einen "erheblichen Lästigkeitsfaktor" dar, die Vielzahl der Erfordernisse sei ein belastendes, unverhältnismäßiges Hindernis für den Verbraucher, der seine Rechte gelten machen möchte. Das Verhalten von Germanwings stuften die Richter als wettbewerbswidrig ein – und der Billigflieger sah sich gezwungen, das Prozedere erheblich zu vereinfachen. Inzwischen reicht eine E-Mail aus, und die Rückerstattung kostet auch keine Gebühren mehr.

Dennoch sollten verhinderte Fluggäste nach wie vor einige Dinge beachten: Wichtig ist beim Antrag auf Rückerstattung generell die Angabe der Buchungsnummer, und manchmal müssen auch die Tickets oder die Buchungsbestätigung eingereicht werden. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Rückerstattung ist grundsätzlich auch nachträglich möglich – die Ansprüche verfallen erst nach drei Jahren. Ryanair schreibt allerdings vor, dass Anträge auf Rückerstattung der staatlichen Steuern innerhalb eines Monats nach dem gebuchten Reisedatum gestellt werden müssen – beim irischen Billigheimer ist deshalb Eile geboten.
Rückerstattung oft gebührenpflichtig
Ärgerlich: Während die Rückerstattung früher bei vielen Gesellschaften kostenlos vonstatten ging, greifen inzwischen fast alle Fluglinien dem Kunden in die Tasche, wenn er Steuern und Gebühren zurückhaben will. Germanwings möchte dafür 5,50 Euro Gebühr haben; Air Berlin verlangt von Fluggästen, die den günstigeren Spar-Tarif gebucht haben, sogar 25 Euro. Selbst TUIfly, lange eine der letzten Günstig-Airlines mit Gebührenverzicht, kassiert jetzt.
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Leserkommentare

Kommentare können sich auf eine ältere Version des Artikels beziehen.
13.05.2012 08:53 Uhr
Klaus Schlesinger: Erfolg nach Klageeinreichung
Nach Einreichung der Klageschrift einigte ich mich mit der KLM, daß diese 80 % meiner Forderung und Kosten erstattete. Dadurch ersparte ich mir die Fahrtkosten zum Gericht.
Die ist ein Beweis, daß eine Klageeinreichung bei Gericht die Drohkulisse sehr erhöht. Die Fluggesellschaften wollen Urteile in solchen Sachen vermeiden. Übrigens: Kosten für die Bearbeitung der Rückerstattung von Steuern und Gebühren dürfen die Fluggesellschaften in aller Regel nicht erheben.
28.11.2011 03:48 Uhr
Klaus Schlesinger: KLM-Praxis
Hatte über ein finnisches Reisebüro auf KLM drei Flüge gebucht (21.-24.08.11). Die Steuern und Gebühren betrugen 265 Euro. Ich trat die Flüge nicht an. Ich forderte die Steuern und Gebühren zurück. KLM will die nur über das finnische Reisebüro erstatten und nicht direkt an mich zahlen. Das finnische Reisebüro will aber für jedes Ticket 65 Euro Durchleitungsgebühr erheben. Durch diese Verfahrensweise entstünde mir ein Schaden von 195 Euro. Habe den jetzt den Entwurf eine Klageschrift übersandt. Sollte der Betrag nicht bis 30.11.11 auf meinem Konto eingehen, werde ich die Klageschrift am 01.12.11 dem Gericht übersenden.
06.04.2010 11:28 Uhr
Dorisluise: Rückerstattung von Gebühren
Das Erstattungsformular im Internet bei German Wings ist mit deren Lila farblich unterlegt, d.h. beim Ausdrucken verbraucht man Unmengen von Druckerfarbe. Unmöglich!
09.07.2009 17:15 Uhr
Redaktion: Rechtlich okay
Diese Bearbeitungsgebühr ist eine Unsitte, aber wohl rechtlich nicht zu beanstanden, sonst hätten das die Verbraucherzentralen etc. schon gemacht.
09.07.2009 16:10 Uhr
C. Bub: Bearbeitungsgebühr für die Rückerstattung?
Dass Gebühren und Steuern zurückerstattet werden wusste ich und habe ich auch genutzt.
Jetzt hat der Anbieter eine pauschale Bearbeitungsgebühr für die Rückerstattung in Höhe von 25,00€ verlangt.
Meine Frage: Ist das überhaupt zulässig?

Vielen Dank.
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Foto: Torsten Silz/ddp ID:827
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