Tipps und Tricks
Billige Flüge suchen
Klingt simpel, ist aber wichtig: Wer schon bei der Buchung ahnt, dass es mit dem Flug nicht klappen könnte, sollte sich Verbindungen mit möglichst niedrigen Flugpreisen aussuchen. Die werden nämlich in aller Regel nicht erstattet – je niedriger der Flugpreis, desto geringer der finanzielle Schaden im Stornofall.
Nebenkosten beachten
Der Gesamtpreis setzt sich aus dem eigentlichen Flugpreis und den Nebenkosten zusammen. Zu Letzteren gehören Kerosinzuschlag und Sicherheitsgebühren, Steuern und Flughafengebühren (und auch andere mehr oder weniger kreative Zusatzkosten, die sich Fluggesellschaften einfallen lassen). Davon bekommen Fluggäste bei Nichtantritt des Fluges zumindest einen Teil zurück – wie viel oder wie wenig, steht häufig ganz versteckt und verklausuliert auf den Internetseiten der Airlines.
Teurer kann billiger sein
Vor dem Hintergrund, dass die Airlines ganz unterschiedliche Erstattungsbedingungen haben, lohnt sich ein Preisvergleich in doppelter Hinsicht: Zum einen sollte man auf den Gesamtpreis der Flüge achten, aber eben auch auf die Höhe der Nebenkosten und darauf, wie viel von dem eingesetzten Geld man bei einem Flugstorno zurückbekommt. Kostet das ein Ticket nur 10 oder 20 Euro mehr als ein anderes, das dafür eine deutlich höhere Erstattung bietet, ist es durchaus eine Überlegung wert, am Anfang etwas mehr Geld zu investieren, um im Stornofall bessere Möglichkeiten zu haben.
Umbuchung oder Storno
In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, ein Ticket gegen Gebühr umzubuchen. Meist muss man zusätzlich aber die Differenz vom ursprünglichen Flugpreis zum Flugpreis am Tag der Umbuchung berappen. Bevor man eine Umbuchung veranlasst, sollte man sich daher erst einmal erkundigen, wie hoch die Umbuchungsgebühren sind und wie es um die aktuellen Flugpreise bestellt ist – möglicherweise ist es billiger, den zuerst gebuchten Flug verfallen zu lassen und sich in einer der zahlreichen Sonderaktionen der Billigflieger den gewünschten Flug für weniger Geld zu sichern.
Fluggebühren
Seite 4: Tipps und Tricks
Leserkommentare
Kommentare können sich auf eine ältere Version des Artikels beziehen.
13.05.2012 08:53 Uhr
Klaus Schlesinger: Erfolg nach Klageeinreichung
Nach Einreichung der Klageschrift einigte ich mich mit der KLM, daß diese 80 % meiner Forderung und Kosten erstattete. Dadurch ersparte ich mir die Fahrtkosten zum Gericht.
Die ist ein Beweis, daß eine Klageeinreichung bei Gericht die Drohkulisse sehr erhöht. Die Fluggesellschaften wollen Urteile in solchen Sachen vermeiden. Übrigens: Kosten für die Bearbeitung der Rückerstattung von Steuern und Gebühren dürfen die Fluggesellschaften in aller Regel nicht erheben.
28.11.2011 03:48 Uhr
Klaus Schlesinger: KLM-Praxis
Hatte über ein finnisches Reisebüro auf KLM drei Flüge gebucht (21.-24.08.11). Die Steuern und Gebühren betrugen 265 Euro. Ich trat die Flüge nicht an. Ich forderte die Steuern und Gebühren zurück. KLM will die nur über das finnische Reisebüro erstatten und nicht direkt an mich zahlen. Das finnische Reisebüro will aber für jedes Ticket 65 Euro Durchleitungsgebühr erheben. Durch diese Verfahrensweise entstünde mir ein Schaden von 195 Euro. Habe den jetzt den Entwurf eine Klageschrift übersandt. Sollte der Betrag nicht bis 30.11.11 auf meinem Konto eingehen, werde ich die Klageschrift am 01.12.11 dem Gericht übersenden.
06.04.2010 11:28 Uhr
Dorisluise: Rückerstattung von Gebühren
Das Erstattungsformular im Internet bei German Wings ist mit deren Lila farblich unterlegt, d.h. beim Ausdrucken verbraucht man Unmengen von Druckerfarbe. Unmöglich!
09.07.2009 17:15 Uhr
Redaktion: Rechtlich okay
Diese Bearbeitungsgebühr ist eine Unsitte, aber wohl rechtlich nicht zu beanstanden, sonst hätten das die Verbraucherzentralen etc. schon gemacht.
09.07.2009 16:10 Uhr
C. Bub: Bearbeitungsgebühr für die Rückerstattung?
Dass Gebühren und Steuern zurückerstattet werden wusste ich und habe ich auch genutzt.
Jetzt hat der Anbieter eine pauschale Bearbeitungsgebühr für die Rückerstattung in Höhe von 25,00€ verlangt.
Meine Frage: Ist das überhaupt zulässig?
Vielen Dank.
Foto: Torsten Silz/ddp ID:827