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Bahn-Verspätung

Ab 60 Minuten Geld zurück

01.04.2011
Von Sandra Petrowitz
Bei Zugverspätungen ab 60 Minuten bekommen Bahnfahrer einen Teil des Fahrpreises zurück. Das gilt nicht nur bei der Deutschen Bahn, sondern bei allen Bahnunternehmen. Ein neues Formular soll jetzt den Antrag auf Erstattung deutlich erleichtern.
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Kommen Bahnreisende mit einer Stunde Verspätung oder mehr an ihrem Ziel an, erhalten sie nach der neuen Regelung, die seit Sommer 2009 gilt, ein Viertel der Fahrscheinkosten erstattet, bei zwei Stunden Verspätung die Hälfte. Maßgeblich ist dabei die Ankunftszeit am Zielort: Ein Bahnfahrer bekommt auch dann eine Entschädigung, wenn ein erster Zug nur fünf Minuten Verspätung hat, der Fahrgast aber durch einen dann verpassten Anschlusszug mehr als eine Stunde zu spät am Zielort eintrifft.
Mit Gutscheinen braucht sich niemand abspeisen zu lassen – auf Wunsch muss das Unternehmen den Erstattungsbetrag bar auszahlen. Dies sollte man als betroffener Kunde ausdrücklich verlangen. Ist der Entschädigungsanspruch berechtigt, muss das Bahnunternehmen den Betrag binnen eines Monats nach Einreichung des Antrags auszahlen. Im Nahverkehr gibt es zusätzliche Regelungen. Führt eine Verspätung dazu, dass der Reisende den letzten Zug des Tages verpasst oder fällt dieser ganz aus, hat der Fahrgast das Recht, sich Taxikosten bis zu einer Höhe von 80 Euro erstatten zu lassen. Auch der Wechsel des Verkehrsmittels ist nun erlaubt: Ab einer absehbaren Verspätung am Zielort von 20 Minuten dürfen höherwertige Züge (etwa des Fernverkehrs) benutzt werden.

Neues Formular erleichtert Antrag auf Erstattung

Verbraucherschützer hätten es zwar unter anderem gern gesehen, wenn die Erstattungsansprüche bereits ab 30 Minuten Verspätung gegolgen hätten, äußerten sich zu der Neuregelung vom Sommer 2009 aber grundsätzlich positiv. Eine wichtige, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Kulanzregelung hatte die Deutsche Bahn schon bald nach Inkrafttreten der neuen Fahrgastrechte verkündet: Auch im Fernverkehr sollen Fahrgäste bei entsprechender Verspätung einen höherwertigen oder von der Zugbindung abweichenden Zug nutzen können.

Das "Servicecenter Fahrgastrechte" ist für Streitigkeiten im Zusammenhang mit den neuen Fahrgastrechten zuständig. Es hält im Internet zahlreiche Informationen rund um die neue Rechtslage sowie die Online-Version des Formulars bereit, das man als Bahnkunde ausfüllen muss, um seinen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Seit 12. Dezember 2010 ist das Ganze erfreulicherweise noch etwas einfacher als zuvor: Nachdem selbst die Deutsche Bahn das alte Formular als "bisher etwas unhandlich" bezeichnet hatte, umfasst das neue lediglich zwei Seiten. An Vorteilen nennt die Bahn: "So müssen keine Daten zur genutzten Fahrkarte und der beantragten Leistung mehr eingetragen werden, da sich diese aus den eingesandten Unterlagen ergeben. Darüber hinaus wurden die Fragen zum tatsächlichen Reiseverlauf überarbeitet und klarer formuliert." 
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