Die neuen Regeln im Überblick
Diese Rechte haben Bahnkunden
| Vorfall |
Anspruch |
| Nah- und Fernverkehr: Verspätung von mindestens 60 Minuten |
Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises; kostenlose Übernachtung, wenn notwendig |
| Nah- und Fernverkehr: Verspätung von mindestens 120 Minuten |
Erstattung von 50 Prozent des Fahrpreises; kostenlose Übernachtung, wenn notwendig |
| Nah- und Fernverkehr: Verspätung von mindestens 60 Minuten zeichnet sich ab |
Verzicht auf die Fahrt und Erstattung des kompletten Fahrpreises oder Fahrtbeginn zu einem späteren Zeitpunkt |
| Nahverkehr: Verspätung von mindestens 20 Minuten |
Wechsel in einen höherwertigen Zug (z. B. Fernverkehrszug) |
| Nahverkehr: Letzter Zug des Tages fällt aus, Fahrgast kann Zielort bis 24 Uhr nicht mehr erreichen; Verspätung von mehr als 60 Minuten bei planmäßiger Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr |
Benutzung eines alternativen Verkehrsmittels (z.B. Taxi, Kostenerstattung bis 80 Euro) |
Weitere Regelungen:
- Die Erstattung erfolgt auf Wunsch in bar.
- Beträge unter 4 Euro werden nicht erstattet.
- Das Bahnunternehmen haftet nicht, wenn der Grund für die Verspätung nicht im Bahnbetrieb liegt, also zum Beispiel bei bestimmten Unfällen.
Bahn-Verspätung
Seite 2: Die neuen Regeln im Überblick
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Leserkommentare
Kommentare können sich auf eine ältere Version des Artikels beziehen.
22.10.2010 21:39 Uhr
Kunde1: Peanuts
Die Bahn speist mit Peanuts ab. Eine faire Regelung wäre: Ab 5 Minuten pro Minute Verspätung einen Euro Entschädigung.
25.05.2010 14:53 Uhr
Redaktion: Rücktritt möglich
Immer vorausgesetzt, die Bahn hat den Zugausfall zu verantworten, sind die entsprechenden Regelungen zur Erstattung/Entschädigung auf der Fahrgastrechte-Seite der Bahn
(http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/uebersicht.shtml)
einzusehen. Dort steht unter anderem: "Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast von seiner Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen." Darüber hinaus gibt es keine Entschädigung, etwa für mit dem Auto gefahrene Kilometer.
18.05.2010 17:59 Uhr
A. Gaub: Zugausfall
Was passiert, wenn am Abfahrtsbahnhof für 4 bis 5 Stunden alle Bahnverbindungen ausfallen und ich 40 Kilometer mit dem Auro fahre um von diesem Bahnhof meinen Zielort zu erreichen, gibt es eine Kilometer-Pauschale oder eine Entschädigung?
20.10.2009 16:39 Uhr
Redaktion: Antwort der Bahn
Wir haben uns bei der Bahn erkundigt. Hier die Antwort:
Wird aufgrund einer Zugausfalls oder einer Verspätung im Eisenbahnverkehr eine Hotelübernachtung erforderlich, hat der Kunde Anspruch auf die Erstattung angemessener Übernachtungskosten. Als angemessen gilt hierbei ein Hotel der Drei-Sterne-Kategorie. Reist der Kunde am nächsten Morgen mit dem Zug weiter zu seinem geplanten Reiseziel, hat er zudem Anspruch auf eine Entschädigung von 50% von dem gezahlten Fahrpreis, da die Verspätung der Eisenbahn am Zielort mindestens 120 Minuten betrug.
13.09.2009 01:45 Uhr
Arnold Kötter: Bahn-Verspätung
Leider wird auf Seite 2 des Artikels "Die neuen Regeln im Überblick" nicht deutlich, ob "Anspruch" auf Erstattung Und/oder kostenlose Übernachtung, wenn notwendig, besteht!
Foto: Felix Fontane/ddp ID:2154