Wohnungskauf
Instandhaltungsrücklage spart Steuer
10.01.2012
Von Max Geißler
Die Nebenkosten beim Immobilienkauf können ganz schön ins Geld gehen. Um mehr als 13 Prozent können die Gebühren für Makler, Notar, Grundbuchamt und Fiskus den Kaufpreis in die Höhe treiben. Bei einer Eigentumswohnung, die 200.000 Euro kostet, sind das 26.000 Euro! Mit einem kleinen Trick lässt sich zumindest ein Teil der Steuern sparen.

So geht’s: Fragen Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung nach der Instandhaltungsrücklage. Dieses Guthaben wird meist vom Verkäufer auf den Käufer übertragen, ohne dass das aus dem Kaufpreis hervorgeht.
Die Instandhaltungsrücklage gehört aber nicht zum Wertbestand der Wohnung, sondern stellt viel mehr eine Geldforderung seitens des Verkäufers dar. Daraus folgt: Die Instandhaltungsrücklage unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer!
Wenn Sie die Rücklage aus dem Kaufpreis herausrechnen und separat begleichen, sparen Sie je nach Bundesland 3,5 bis 5,0 Prozent, die ansonsten der Fiskus kassiert. Der Kaufvertrag sollte lediglich die Formulierung enthalten, dass "die Instandhaltungsrücklage in Höhe von X Euro im Kaufpreis enthalten ist". Beispiel: Kostet die Grunderwerbsteuer fünf Prozent, dann spart der Käufer bei einer Instandhaltungsrücklage von 20 000 Euro immerhin 1.000 Euro an Steuern!
Tipp: Käufer, die bereits zu viel Steuern gezahlt haben, holen sich das Geld über einen Einspruch beim Finanzamt zurück, solange der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist.
Foto: Theo Heimann/ddp ID:285