Häuslebauer können von der staatlichen Rentenförderung profitieren. Mit einem „Wohn-Riester“ ist besonders etwas für Familien mit Kindern zu holen, andere zahlen unter dem Strich sogar drauf. Für wen es sich lohnt und was man auf jeden Fall beachten sollte.
90 Prozent der Deutschen halten Immobilien für eine gute Altersvorsorge. Und jetzt ist sicher kein schlechter Zeitpunkt, um mit Ansparen, Bauen oder Kaufen einer Immobilie loszulegen. Baugeld ist wieder günstig, gute Investmentalternativen am Aktien- und Zinsmarkt schwierig zu finden und die eigenen vier Wände wird es auch noch geben, egal wie die Eurokrise ausgeht.
Zudem fördert der Staat seit 2008 mit der Riester-Rentenförderung auch Wohnimmobilien. Über die Jahre können mehrere tausend Euro Förderung anfallen: Die machen die Tilgung leichter und damit Kredite in der Regel günstiger. Darüber hinaus können selbst bestehende Riesterverträge in die Finanzierung einer Wohnimmobilie einfließen. Trotzdem lohnt sich Wohn-Riestern nicht für jeden und in jedem Fall – manche Häuslebauer könnten später sogar draufzahlen.
Familien bevorzugt
Grundsätzlich sind alle gesetzlich Rentenversicherten nach Riester förderfähig. Auch Selbstständige können über ihren Ehegatten einen Anspruch haben. Dabei gelten für den Wohn-Riester die üblichen Bedingungen: Wer jährlich vier Prozent des Vorjahres-Brutto-Einkommens in einen Riester-Vertrag fließen lässt, kann sich über eine maximale Förderung von 154 Euro pro Jahr freuen. Dazu kommen jährlich 185 Euro pro Kind, solange ein Kindergeldanspruch besteht.
Sind die Kleinen sogar erst im Jahr 2008 oder später auf die Welt gekommen, gibt es sogar 300 Euro. Eine Familie mit zwei ganz kleinen Kindern kann also im besten Fall eine Förderung von bis zu 908 Euro einheimsen. Außerdem sind die Einzahlungen in Riesterverträge steuerlich als Sonderausgaben ansetzbar und Gutverdiener können über die Einkommenssteuererklärung noch mehr bekommen.
Steuerlast im Alter
Allerdings kann das Riestermodell auch den einen oder anderen Haken haben. So muss die geförderte Immobilie letztlich wirklich als eigene Wohnimmobilie (Hauptwohnsitz) genutzt werden. Eine Vermietung ist nur unter bestimmten Bedingung und dann auch nur bis zum 67. Lebensjahr möglich, wenn die Förderung erhalten bleiben soll. Auch beim Verkauf gibt es Einschränkungen, so muss daraus erlöstes, vorher gefördertes Kapital wieder in eine neue Riester-Variante fließen.
Zum größten Stolperstein auf dem Weg zur riestergeförderten Immobilie kann allerdings die Besteuerung werden: Wie bei Riester-Renten wird auch die Eigenheimrente in die Steuerlast im Ruhestand mit eingerechnet. Dazu wird beim Finanzamt ein Wohnförderkonto geführt, aus dem es eine fiktive Rente berechnet. Darauf müssen die Hausbesitzer im Ruhestand Steuern zahlen. In ungünstigen Fällen kann das - gerade bei kinderlosen Singles - dazu führen, dass sie im Alter mehr an den Staat zurück bezahlen, als sie vorher bekommen haben. Bevor eine Immobilie mit Riesterzulage finanziert werden soll, lohnt es sich also, genau nachzurechnen.
Abwägen vor dem Abschluss
Wer plant, eine Immobilie zu erwerben oder zu bauen, sollte auf jeden Fall über eine Wohn-Riesterförderung nachdenken - aber bitte nicht blind Riester-Bausparverträge abschließen, die müssen sich unter dem Strich nicht unbedingt rechnen. Prinzipiell sind Baudarlehen mit Riester-Siegel, die leider nur wenige Anbieter im Programm haben, da oft die bessere Wahl. Aber auch hier ist die Bilanz nichts für Anfänger und ohne eine wirkliche individuelle Rechnung bis zum Rentenalter sollten Sie nichts unterschreiben. Im Gegensatz zu anderen Riestervarianten wird nämlich die eigentliche Rente durch die nachträgliche fiktive Besteuerung der Eigenheimrente weniger. Natürlich fallen dafür Kosten für eine sonst in der Regel nötige Mietwohnung weg, aber auch eine eigene Immobilie will erhalten werden und verursacht laufende Kosten. Trotzdem lohnt es sich, Riester bei der Immobilienfinanzierung mit zu bedenken: Wie die Zeitschrift „Finanztest“ vorrechnet, kann man durch eine clevere Riesterfinanzierung im günstigsten Fall über 50.000 Euro sparen. Als Faustregel gilt: Besonders interessant ist die staatliche Unterstützung in der Tilgungsphase für Familien mit kleinen Kindern.
Außerdem sollte der angedachte Wohn-Riester-Vertrag die derzeit gute Situation am Immobilienkreditmarkt widerspiegeln und attraktive Zinsen bieten. Sonst kann es trotz Förderung vergleichsweise teuer werden.