Überweisungsfehler
Auf Einsicht hoffen
16.03.2010
Von Max Geißler
Ein Tippfehler und die Überweisung landet nicht auf dem gewünschten Empfängerkonto, sondern verirrt sich im Datendickicht der Bank. Welche Möglichkeiten bestehen, das Geld zurückzuholen.
Beim Online-Banking kann es schnell zu Fehlern kommen. Anders als früher muss heute jeder, dem dieses Missgeschick passiert, davon ausgehen, dass der Betrag auch auf einem falschen Empfängerkonto landet. „Aufgrund neuer rechtlicher Regeln müssen Geldhäuser seit Anfang November 2009 die Kontonummer nicht mehr mit dem Namen des Empfängers vergleichen“, erklärt Thomas Bieler von der ING-Diba den verringerten Kundenschutz. Eine Folge aus dieser Veränderung besteht nach seiner Ansicht darin, dass Kunden gegenüber ihren Kreditinstituten nunmehr keinen Anspruch auf die Erstattung des fehlgeleiteten Betrags haben.
Wer sein Geld zurück haben will, der sollte schnell aktiv werden. Sobald man den Fehler bemerkt, gilt es unverzüglich die Hausbank zu informieren. Unter Umständen kann sie die Überweisung noch vor Gutschrift des Betrags auf dem falschen Empfängerkonto stoppen. „Fällt der Fehler erst später auf, wird es kompliziert, weil Banken Namen und Anschrift ihrer Kunden ohne deren Zustimmung aus Datenschutzgründen nicht weitergeben dürfen“, so Bieler. Da der Auftraggeber der Überweisung Namen und Adresse des unbeabsichtigten Empfängers nicht kenne, bleibe ihm nur eine Möglichkeit: Er muss die Bank des Empfängers direkt anschreiben, den Fall schildern und das Geldhaus bitten, den Rückforderungsbrief an den Kontoinhaber weiterzuleiten, damit dieser eine Rücküberweisung veranlasst.
Überweisungsfehler
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