Kinderkonto
Worauf Eltern achten sollten
17.01.2011
Von Max Geißler
Wer ein Tagesgeldkonto für den Nachwuchs einrichten will, kann Überraschungen erleben. Einige Banken verweigern die Eröffnung von Kinderkonten, andere gewähren weniger Zinsen als für Erwachsene.
Eltern, die eine Finanzreserve für ihre Kinder anlegen wollen, greifen häufig auf Tagesgeldkonten zurück. Die Konten sind flexibel, leicht zu handhaben, verursachen keine Gebühren und sind in der Regel gut verzinst. Da die Zinsen variabel sind, können Banken bei steigendem Marktzins die Vergütung nach oben anpassen. Umgekehrt gilt: Verringert sich das Zinsniveau, geben die Zinsen für Tagesgeldkonten peu à peu nach.
Feste Einzahlungsbeträge sind nicht vorgeschrieben, die Zahlungshöhe und die Häufigkeit der Überweisungen liegen im Ermessen des Geldgebers. „Häufig werden Tagesgeldkonten für Minderjährige als Sparkonten geführt. Da sie auf den Namen des Kindes lauten, lässt sich dessen Sparerpauschbetrag gezielt nutzen, um Abgeltungsteuer zu sparen“, sagt André Kauselmann von der ING-Diba.
Kontoeröffnung erfordert Legitimation
Minderjährige dürfen eigenständig kein Tagesgeldkonto eröffnen. Stellvertretend für das Kind ist dies nur den gesetzlichen Vertretern erlaubt. Dazu müssen sich die Eltern oder der gesetzliche Vormund gegenüber der Bank legitimieren. Die Geburtsurkunde oder andere amtliche Papiere des Kindes werden zum Nachweis der Vormundschaft benötigt. Die gesetzlichen Vertreter sind bis zur Volljährigkeit des Kindes verfügungsberechtigt und können Ein- und Auszahlungen auf dem Konto vornehmen.
Wenn Großeltern oder Paten ein Tagesgeldkonto für den Enkel oder das Patenkind eröffnen wollen, etwa um Geld zu schenken, erfordert dies einen Vertrag zugunsten Dritter. Das Konto wird dann auf den Namen des Begünstigten geführt. Ist das Kind noch nicht volljährig, sind die Eltern bis zum 18. Lebensjahr vertretungsberechtigt. Ab Volljährigkeit kann das Kind selbstständig Transaktionen vornehmen. „Die ING-Diba sperrt ab dem 18. Geburtstag automatisch den Zugang für die Eltern und schaltet neue Pin/Tan-Daten für das Kind frei. Allerdings muss sich der Nachwuchs nachträglich per Post-Ident legitimieren“, so Banksprecher Kauselmann.
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