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Schulden

Konto gesperrt und jetzt?

12.10.2010
Von Caroline Benzel
Fast jeder hat es schon einmal erlebt. Der Dispo-Kredit ist ausgeschöpft, Daueraufträge und Lastschriften werden von der Bank nicht mehr ausgeführt. Eine unangenehme Situation, mit der man aber umgehen kann.
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Laut Armutsbericht der Bundesregierung sind bundesweit 3,2 Millionen Menschen überschuldet. Besonders gefährdet sind Haushalte in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Das geht aus dem Schuldenkompass der Schufa hervor. Die wichtigste Frage bei finanziellen Problemen: Handelt es sich um einen vorübergehenden Engpass oder besteht die Gefahr einer Überschuldung? Wenn vom monatlichen Einkommen nach Abzug aller laufenden Kosten zu wenig Geld zurückbleibt, um die monatlich zu zahlenden Raten und Zinsen zu begleichen, hat man die Grenze zur Überschuldung überschritten.

Wie die Schuldnerberatung hilft

In diesem Fall sollten Betroffene dringend eine Schuldnerberatung aufsuchen, die von Kirchen, Verbraucherzentralen aber auch vom Deutschen Roten Kreuz und der Caritas angeboten wird. Die bundesweite Schuldenhelpine der Schuldnerhilfe Köln e.V. ist unter 0180/4564564 und per E-Mail zu erreichen. Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 20 Cent pro Anruf.
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Im Beratungsgespräch geben die Anrufer Eckdaten über ihre finanzielle Situation und die Berater bieten Lösungsvorschläge wie eine mögliche Stundung oder eine Laufzeitverlängerung von Krediten an. Auf der Website www.schuldenhelpline.de können die Ratsuchenden Musterschreiben für ihre unterschiedlichen Anliegen herunterladen. Anders als in einem regulären Beratungstermin geben die Mitarbeiter der Helpline Tipps, aber lassen sich keine Vollmacht für Schriftwechsel geben. Wer seine Belange lieber voll in die Hände eines Schuldenberaters geben möchte oder ein Insolvenzverfahren anstrebt, sollte sich einen regulären Beratungstermin bei einer Schuldnerberatung geben lassen.

Da sehr viele Menschen in Deutschland überschuldet sind, kann es bis zu einem halben Jahr dauern, bis man einen Termin bekommt. Schnelle Hilfe bietet der Ratgeber des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Was mache ich mit meinen Schulden?“.
Am besten schnell reagieren

Diejenigen, die einen vorübergehenden Engpass überbrücken müssen, sollten als erstes mit ihrer Bank sprechen. Falls das Konto bald ausgeglichen werden kann, ist es vielleicht möglich, den Dispo vorübergehend zu erhöhen, damit der Kontoinhaber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Die billigste Art, sich Geld zu leihen, ist natürlich Freunde, Bekannte oder den Partner um einen Kredit zu bitten. Das sollte man aber wirklich nur dann tun, wenn das Geld schnell zurück bezahlt wird und ein wirklich vertrauensvolles Verhältnis besteht. Aber Vorsicht: Wer ständig umschuldet, tappt schnell in die Schuldenfalle!

Wenn man sein Konto nur mit der Zeit wieder aufstocken kann, lohnt es sich vielleicht, mit Hilfe eines Ratenkredites umzuschulden. Denn über einen Dispo-Kredit Geld von der Bank zu leihen, ist die teuerste Form, Schulden zu machen. Schließlich pendeln die Soll-Zinssätze bei Girokonten zwischen zehn und 14 Prozent. Einen Ratenkredit bekommt man dagegen für einen Zinssatz zwischen fünf und sieben Prozent.

Alle Rechnungen auf Fälligkeit prüfen

Wer schon absehen kann, dass einige Lastschriften nicht ausgeführt werden können, sollte sich rechtzeitig mit den Firmen in Verbindung setzen, die das Geld bekommen. Oft ist es möglich, nicht per Lastschrift, sondern per Überweisung zu bezahlen oder einen anderen Termin für die Lastschrift zu vereinbaren. Wenn man diese Zahlungsart rechtzeitig ändert, kommt es vielleicht gar nicht erst zu uneingelösten Lastschriften. Generell sollte man immer Kontakt mit seinen Gläubigern suchen. Vielleicht lassen sich so Mahngebühren und unerfreuliche Briefwechsel vermeiden.

Hausbank darf keine Gebühren berechnen

Die Hausbank darf übrigens kein Geld für nicht eingelöste Lastschriften nehmen, egal mit welchen Worten (Schadensersatz etc.) sie diese Forderung auch tarnen mag. Das hat der Bundesgerichtshof (Az: XI ZR 154/04) entschieden. Falls Ihre Bank trotzdem Gebühren nimmt, können Sie diese mit Verweis auf das Urteil zurückfordern. Anders sieht es mit den Gläubigern aus. Diese dürfen durchaus die Gebühren, die ihnen von der eigenen Bank gestellt werden, von ihrem Schuldner zurückfordern.
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