
Keine Einzelfälle
Immer wieder versuchen so dubiose Firmen, mit Rechnungen für angeblich in Anspruch genommene Leistungen bei eingeschüchterten Verbrauchern an Geld zu kommen. Vor allem dann, wenn der Begriff „Inkasso“ auftaucht, lassen sich viele Menschen von einem solchen Schreiben beeindrucken und zahlen – auch wenn sie das, wofür sie zahlen sollen, nie beauftragt oder genutzt haben.
„Inkassobüros kaufen Forderungen ein, ohne zu prüfen, ob die Forderungen zu Recht bestehen oder die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wurde“, erklärt Dunja Richter vom Referat Recht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das ist grundsätzlich rechtlich in Ordnung, aber es gibt in dieser Branche eben auch schwarze Schafe. „Bei Schreiben von seriösen Inkassounternehmen handelt es sich nicht um rüde Drohungen, sondern es wird ein sachlicher Ton eingehalten und eine nachvollziehbare Auflistung der Forderung dargestellt“, so Richter. Eine Garantie dafür, dass ein derart abgefasstes Schreiben von einem seriösen Unternehmen stammt, gebe es allerdings nicht. Rüder Ton und eine sofortige Drohung mit Vollstreckung seien dagegen Indizien für mangelnde Seriosität.
Schriftlich widersprechen
Grundsätzlich gilt: Unberechtigen Forderungen sollte man schriftlich widersprechen, und zwar beim Absender bzw. bei dem Unternehmen, das die Rechnung gestellt hat. „Kommt das Schreiben von einem Inkassounternehmen, ist es empfehlenswert, zusätzlich auch bei diesem sofort zu widersprechen“, so Richter.
Eile ist in jedem Fall geboten, wenn einem ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird. „Dann ist es wirklich ernst“, sagt Expertin Richter – denn dann versucht jemand, seine Geldforderung vor Gericht durchzusetzen. „Gerichtlichen Mahnbescheiden sollte man bei unberechtigten Forderungen auf jeden Fall binnen 14 Tagen widersprechen.“ Wie das geht, steht auf dem Mahnbescheid. Im schlimmsten Fall kann ein normales gerichtliches Verfahren auf den Verbraucher zukommen – die Erfahrung zeigt aber, dass sich Abzocker darauf gar nicht erst einlassen. Und selbst wenn: Ist an der Forderung wirklich nichts dran, haben die Empfänger eines Mahnbescheides nichts zu befürchten.
Nachdem er seinen ersten Schreck überwunden hatte, hat Günther W. übrigens sowohl der fragwürdigen Model-Agentur als auch dem Inkassounternehmen ein Schreiben geschickt und erklärt, nie einen Eintrag in die Datenbank veranlasst zu haben und daher den Betrag auch nicht zahlen zu wollen. Bis jetzt hat er noch nichts wieder gehört – weder von der Agentur noch von der Inkassofirma.