Beim Ausflug zum Baggersee oder Freibad sollte man Bank- oder Kreditkarten am besten gar nicht erst mitnehmen. Liegen die Karten unbeaufsichtigt in der Badetasche, ist das Risiko groß, dass sie gestohlen werden. Das bringt nur unnötige und möglicherweise teure Scherereien.
Würden Sie Ihre Handtasche mit 500 oder 1.000 Euro Bargeld einfach so am Schwimmbeckenrand liegen lassen? Diese Frage werden die meisten von uns schnell mit einem glatten „nein“ beantworten.
Beim Thema Plastikgeld sind viele Deutsche großzügiger. Oder besser gesagt: leichtsinnig. Wer seine Bankkarte – die meisten von uns nennen sie nach wie vor EC-Karte – unbeaufsichtigt an einem frei zugänglichen Ort oder auch im Auto herumliegen lässt, handelt grob fahrlässig. Konsequenz: Räumen die Diebe mit dem Plastikgeld das Konto leer, bleibt der Bestohlene auf seinem Schaden sitzen.
Wer also an einem schönen Sonnentag Richtung Freibad aufbricht, sich mit Freunden am Baggersee oder im Park zum Grillen trifft, sollte das Plastikgeld am besten zu Hause lassen oder es aber am Körper tragen. Was zum Beispiel bei etwas größer geschnittenen Badeshorts mit verschließbarer Tasche machbar ist.
Wann der Kartenbesitzer haftet
Grundsätzlich haftet der Kartenbesitzer für den entstandenen Schaden, wenn er seine Pin auf der Karte notiert hat oder in Portemonnaie oder Handtasche ein Zettelchen aufbewahrt, auf dem die Geheimnummer notiert ist. Damit verschafft man den Dieben freie Bahn zum Konto und hat unter Umständen mehrere tausend Euro Schaden. Auch wenn man den Verlust der Karte nicht gleich bei seiner Bank oder Sparkasse meldet und die Karte sperren lässt, handelt man grob fahrlässig.
Am besten also ist es, Dieben gar nicht erst Gelegenheit zu geben, die Karte zu klauen. Wenn dies doch passiert oder die Karte verloren gegangen ist, heißt es schnell handeln. Am schnellsten sperren lässt sich die Ec-Karte bei der eigenen Bankfiliale. Es schadet also nichts, die Telefonnummer im Handy zu speichern. Abends oder am Wochenende hilft das jedoch nichts, dann kann man die Kartensperrung unter der in Deutschland gebührenfreien Rufnummer 116 116 veranlassen – dieser Dienst ist Tag und Nacht erreichbar, jedoch nehmen nicht alle Banken und Kreditkarten-Herausgeber daran teil. Die Liste der Teilnehmer kann man
hier als PDF-Datei herunterladen. Vom Ausland aus ist diese Nummer auch zu erreichen in Kombination mit der Landesvorwahl 0049. Allerdings ist sie dann nicht kostenlos. Ist die Sondernummer vom Ausland aus schwer zu erreichen, kann man es unter der 0049 30 4050 4050 versuchen.
Kontonummer bereit halten
Alternativ ist auch noch die Sperrnummer 01805/021021 (vom Ausland aus: 0049/1805021021) Tag und Nacht verfügbar. Aus dem deutschen Festnetz wird die Minute mit 14 Cent berechnet, vom Handy aus ist der Anruf deutlich teurer, je nach Mobilfunkanbieter kostet die Minute das Dreifache. Für die Sperrung sollte man Kontonummer und Bankleitzahl wissen, und auf jeden Fall sollte man sich den genauen Zeitpunkt der Sperrung notieren.