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Telekom

Sozialtarif der Telekom

09.12.2011
Von Anja Lang
Wer mit einem besonders knappen Budget auskommen muss, der ist über jede Einsparmöglichkeit froh. Eine davon ist billiges Telefonieren im Festnetz mit dem Sozialtarif der Telekom. Er ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens und geht aus dem früheren Sozialanschluss hervor.
Telekom Billiger Telefonieren dank Sozialtarif
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Wer in den Genuss der Vergünstigungen kommen möchte, muss Kunde der Telekom sein und dort einen Festnetzanschluss besitzen. Zweite Voraussetzung: Er muss wirklich bedürftig sein und das auch nachweisen können. Zu den Berechtigten - worauf allerdings kein Rechtsanspruch besteht - gehören alle Personen, die durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind. In der Regel sind das Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger sowie Studenten, die BAföG beziehen. Die dritte Personengruppe sind Blinde, Gehörlose oder Sprachbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent beträgt.

Der Sozialtarif wird in Form von Telefoneinheiten gewährt. Anschlussinhaber, die von der Rundfunkgebühr befreit sind sowie BAföG-Empfänger erhalten bis zu 6,94 Euro pro Monat Rabatt, Schwerbehinderte sogar bis 8,72 Euro. Das Gesprächsguthaben gilt nur für Verbindungsgebühren über das Festnetz der Deutschen Telekom. Ausgenommen sind Grundgebühr, Sonderrufnummern und Verbindungen in Mobilfunknetze. Auch Verbindungen zu anderen Anbietern im Rahmen von Call-by-Call oder bei Voreinstellung des Telefonanschlusses auf einen alternativen Anbieter (Preselection), greift der Tarif nicht. Ebenso in die Röhre guckt, wer einen Pauschaltarif hat.
 

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Der Sozialtarif gilt für folgende Anschlussarten: Call Plus/T-Net, Call Time/T-Net, XXL/T-Net, XXL Freetime/T-Net, XXL Fulltime/T-Net, T-Net 100, T-Net enjoy und T-Net Anschlüsse als Einzelanschlüsse Call Plus/T-ISDN, Call Time/T-ISDN, XXL/T-ISDN, XXL Freetime/T-ISDN, XXL Fulltime/T-ISDN, T-ISDN 100, T-ISDN 300 und T-ISDN Mehrgeräteanschlüsse. Wird der Rabatt in einem Monat nicht vollständig ausgeschöpft, verfällt der Rest. Auch kann der freiwillige Nachlass jederzeit widerrufen werden.

Den Antrag auf Sozialtarif stellt man direkt bei der Telekom, zum Beispiel in einem T-Punkt-Laden. Dazu bringt man die entsprechenden Unterlagen, also die Befreiung von den Rundfunkgebühren, den aktuellen BAFöG-Bescheid bzw. den Schwerbehindertenausweis mit. Selbstverständlich kann man den Antrag auf der Telekom-Seite auch herunterladen und zusammen mit den entsprechenden Unterlagen einschicken.
 
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