Telefon-Warteschleifen werden kostenlos
Die Bundesregierung schlägt sich auf die Seite der Verbraucher. Der neue Entwurf für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, dass zukünftig die Angerufenen die Kosten für die teuren Telefon-Warteschleifen tragen müssen. Dies soll für Anrufe aus dem Festnetz sowie aus dem Mobilfunknetz gelten - und zwar für alle Servicenummern. Uneingeschränkt zulässig bleiben weiterhin Warteschleifen bei normalen Festnetz- oder Handynummern sowie kostenlosen 0800-Nummern.
In der Begründung heißt es, die Serviceleistung beginne erst, wenn das Anliegen des Anrufers wirklich bearbeitet wird, und nicht schon während der Wartezeit. Der Gebührenzähler fängt für die Verbraucher somit erst dann zu ticken, wenn sie mit einem Gesprächspartner verbunden sind. Als einzige Ausnahme sollen Telefonate gelten, bei denen grundsätzlich ein bestimmter Festpreis pro Gespräch festgesetzt ist. Hierüber muss der Kunde aber im Vorfeld des Telefonats informiert werden.
Während 0800-Nummern derzeit gratis sind, müssen Anrufer für 0180-Servicedienste und 0900-Premiumdienste je nach Nummernkreis unterschiedliche Gebühren bezahlen. Wer in einer Warteschleife hängt und sich minutenlang Musikgedudele sowie Bandansagen anhören muss, kann bislang alleine dafür nach Recherchen der Grünen-Bundestagsfraktion sogar mit bis zu zweistelligen Euro-Beträgen rechnen.
Der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, fordert schon seit geraumer Zeit, dass Warteschleifen nichts kosten dürfen. "Wenn ich zum Bäcker gehe, muss ich ja auch nicht dafür bezahlen, dass ich in einer Schlange stehe, sondern erst dann, wenn ich die Brötchen kriege", sagte er im August.
Leichtere Rufnummernmitnahme und kürzere Vertragslaufzeiten
Erleichterungen soll es für Verbraucher auch bei einem Umzug oder einem Wechsel des Telekommunikationsanbieters geben. So wird die Rufnummernmitnahme weiter vereinfacht. Wer seinen Anbieter wechselt, hat zudem künftig ein Recht darauf, höchstens 24 Stunden ohne Telefon oder Internet auskommen zu müssen. Fernerhin müssen die Anbieter in Zukunft auch einen Vertrag im Angebot haben, der eine Laufzeit von höchstens zwölf Monaten vorsieht.
Sonderrufnummern
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