Zwar war die Preisangabe in den AGB enthalten, dies hielt das Frankfurter Landgericht aber für unzureichend. Denn dort könnten „keine Regelungen wirksam vereinbart werden, die unangemessen oder überraschend sind“. Zudem sei mit dem Hinweis auf die AGB kein Hinweis erfolgt, dass der Nutzer einen entgeltlichen Vertrag abschließe. Die AGB verstießen damit gegen den Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben und benachteiligten Nutzer unangemessen. Denn üblicherweise entstehe ein Vergütungsanspruch erst nach Erbringung einer Dienstleistung. Davon wurde in den AGB abgewichen, wofür es aber keinen sachlich berechtigten Grund gab. Die entsprechende Klausel war daher unwirksam. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Dennoch sollten Verbraucher, die vom Betreiber der Seite Outlets.de oder einer der anderen von Verbraucherschützern oder in Internetforen als Nutzlosseiten bezeichneten Internetseiten gemahnt werden (zu solchen Unternehmen gibt es eine
Liste der Verbraucherzentralen), das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages bestreiten. Unbedingt handeln sollte man, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt, was in der Regel ausbleibt.
Oft werden Inkassobüros für das Betreiben angeblicher Forderungen eingeschaltet, wie etwa das der Münchner Rechtsanwältin Katja Günther, gegen die als Geschäftsführerin der RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement aus dem Kollegenkreis Strafanzeige erstattet wurde. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat Ende Juli die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München mit dem Verdacht des versuchten Betruges begründet. Dem Verband lägen zahlreiche Beschwerden gegen Günther vor, da sie offenbar unberechtigte Forderungen aus Abofallen zu realisieren versuche.
VZBV fordert entschiedeneres Handeln
"Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher", sagt Martin Madej, Rechtsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen trotz des Erfolgs vor dem Frankfurter Landgericht. Er fordert neben dem Einschreiten der Politik ein konsequenteres Vorgehen der Staatsanwaltschaften.