Muss ein Zahn überkront werden, kommen auf den Patienten immer Kosten zu. Die
Krankenkasse leistet seit 2005 nur noch den sogenannten befundorientierten Festzuschuss für die Regelversorgung. Das sind etwa 50 Prozent der Kosten, die für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Lösung anfallen.
Das zahlt die Kasse
Soll zum Beispiel ein Backenzahn überkront werden, dann ist die Kassenlösung eine Vollgußkrone in Nicht-Edelmetall-Ausführung. Sie kostet etwa 300 Euro. Davon trägt die Kasse rund 120 Euro als Festzuschuss. Wurde ein Bonusheft geführt, erhöht sich dieser Zuschuss noch mal um 20 bzw. 30 Prozent. Bleiben also bestenfalls etwa noch 150 Euro für den Patienten, die er selbst tragen muss. Vorne im sichtbaren Bereich, sieht die Regelversorgung auch eine vestibuläre Verblendung vor, also eine Verblendung der sichtbaren Teile des Zahns. Die Kosten der Krone steigen dann auf insgesamt etwa 380 Euro, aber auch der Festzuschuss erhöht sich um rund 45 Euro. Somit bleiben für diese Kronenart noch rund 210 Euro ohne Bonus.
Diese Regelung gilt bis zum fünften Zahn im Oberkiefer und bis zum vierten Zahn im Unterkiefer. Für weiter hinten liegende Zähne ist eine Verblendung in der Regelversorgung nicht vorgesehen. Wer das trotzdem wünscht, kann dies natürlich machen lassen, muss dafür aber auch extra bezahlen.
Wer mehr will, wird Privatpatient
Was viele nicht wissen: Sobald der Patient den Pfad der Kassenversorgung verlässt und eine sogenannte gleichartige aber optisch schönere Versorgung wünscht, darf der Zahnarzt nach der privaten Gebührenordnung abrechnen. Das heißt, er bekommt für ein und dieselbe Leistung mehr Geld. Denn er darf jetzt bis zum 3,5-fachen des einfachen Satzes verlangen. Dasselbe gilt übrigens auch für das Labor. Auch hier wird die Gebühr für Privatpatienten fällig, die deutlich höher liegt, als es die Vereinbarung mit den Kassen vorsieht.
Wer also zum Beispiel die Vollverblendung einer Nicht-Edelmetallkrone wünscht, die die Kasse nicht trägt, zahlt statt rund 180 Euro ohne Bonus, dann satte 480 Euro für eine Krone dazu. Dr. Uwe Niekusch Beratungszahnarzt bei der Patientenberatung der Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit für den Rhein-Neckar-Kreis und Lehrbeauftragter der Universitätsklinik Heidelberg, rät deshalb gerade beim Zahnersatz die Verhältnismäßigkeit der Dinge zu berücksichtigen und betont: „Die Kassenversorgung ist eine gute Versorgung und in vielen Fällen auch durchaus ausreichend.“
Gerade wenn man finanziell etwas enger gestrickt ist, sollte man sehr genau überlegen, ob die angebotene Sonderleistung mit Privatabrechnung einem auch wirklich Nutzen bringt. Das gilt vor allem für Lösungen im hinteren Backenzahnbereich. „Beim Auto denkt man ja auch nicht daran den Teil des Auspuffs zu vergolden, der unter dem Wagen liegt,“ gibt der Experte zu bedenken.