Strahlend weiße Zähne sind begehrt, gelten sie doch als Sinnbild für Gesundheit und Erfolg. Doch leider machen Natur und Lebensweise da häufig einen Strich durch die Rechnung. Doch es gibt eine Reihe an Möglichkeiten von außen nachzuhelfen.
Kaffee, Tee, Rotwein und Nikotin - selbst manche Medikamente - hinterlassen ihre Spuren. Aber auch wer gänzlich auf derartige Genussmittel verzichtet, verliert mit der Zeit sein strahlendes Colgate-Lächeln. Denn im Alter wird der Zahnschmelz dünner, und das darunterliegende dunklere Dentin schimmert durch. Wer sich damit nicht abfinden will, der kann die modernen Methoden der Zahnaufhellung nutzen.
Beim Bleichen werden die Zähne chemisch aufgehellt. Dabei wird Wasserstoffperoxid oder Carbamidperoxid eingesetzt, das in den Zahnschmelz eindringt und dort die farbgebende Wirkung der Pigmente aufhebt. Der Zahn erscheint optisch heller. Je nach Wahl der Methode und anschließender Zahnpflege, hält die Wirkung ein bis fünf Jahre an. Dann muss nachgebleicht werden. Das ist kein medizinisch notwendiger, sondern ein kosmetischer Eingriff. Deshalb wird er von den gesetzlichen Krankenkassen auch nicht bezahlt.
Voraussetzungen
Vor dem Bleichen sollte vom Zahnarzt die Ursache der Zahnverfärbung geklärt werden. Wichtig ist, dass keine Krankheit hinter der dunkleren Farbe steckt. Auch sollte der Schmelz intakt sein und keine offene Karies vorliegen, sonst besteht die Gefahr, dass die Chemikalie ins Innere des Zahns gelangt, den Nerv schädigt und so heftige Schmerzen verursacht. Daneben ist wichtig, dass das Zahnfleisch gesund ist und keine offenen Zahnhälse vorliegen. Auch sollte eine Zahnbleichung nicht bei einer bestehenden Schwangerschaft durchgeführt werden.
Wer Kronen, Veneers oder große Füllungen in den Frontzähnen hat, muss wissen, dass die künstlichen Zahnbestandteile nicht mitaufgehellt werden. Es kann also sein, dass sie nach einer Bleichung nicht mehr mit dem Rest der Zahnfarbe übereinstimmen und ausgetauscht werden müssen!