Kopfläuse
Kassen erstatten Mittel gegen die Plage
02.11.2009
Von Anja Lang
Eltern mit kleinen Kindern können aufatmen: Auch physikalisch wirkende Kopflausmittel, die die lästigen Plagegeister ersticken, sind seit Juli 2008 Kassenleistung. Dies gilt für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und ebenso für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr. Bisher mussten diese Mittel komplett aus eigener Tasche bezahlt werden.

Kopflausbefall ist die zweithäufigste Infektionskrankheit bei Kindern und Jugendlichen. Besonders nach den Sommerferien steigt die Zahl an Kopflausfällen immer wieder sprunghaft an. In erster Linie davon betroffen sind Gemeinschaftseinrichtungen von Kindern wie Schulen und Kindergärten.
Herkömmliche Hygieneaktionen wie Haare waschen oder kämmen helfen gegen die Läuse nicht. Herr wird man der kleinen Plagegeister nur mit speziellen Kopflausmitteln. Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Lausbekämpfung: Die chemische und die physikalische Methode. Bislang waren die chemisch wirkenden Präparate das Mittel der Wahl. Sie enthalten Insektenvernichtungsmittel wie Pyrethrum, Allethrin und Permethrin, die über das Nervensystem zum Tod der Parasiten führen.
Herkömmliche Mittel für Menschen nicht unbedenklich
Dadurch sind sie allerdings auch für den Menschen nicht unbedenklich. Über die Kopfhaut und aufgekratzte Stellen können die Stoffe auch in den menschlichen Organismus gelangen und so Hautreizungen und allergische Reaktionen auslösen. Außerdem werden die kleinen Tiere zunehmend resistent gegen die Gifte, so dass immer mehr Läuse die Chemie-Attacke überleben. Trotzdem galten sie bisher als wichtigstes Mittel gegen Kopfläuse und konnten per Rezept verordnet werden.
Physikalische Mittel mit weniger Nebenwirkungen
Seit etwa zwei Jahren gibt es auch physikalisch wirkende Mittel, die mit dem Wirkstoff Dimeticon arbeiten. Das ist eine silikonähnliche Substanz in einem Lösungsmittel, das in die Atemwege der Parasiten eindringt und diese erstickt. In Studien wurde nachgewiesen, dass die Wirksamkeit ähnlich hoch wie bei den „chemischen Keulen“ ist, weniger Nebenwirkungen auftreten und vor allem keine Resistenzen gebildet werden können. Trotzdem kamen die Präparate bis dato nicht auf die sogenannte Entwesungsmittelliste und konnten damit auch nicht von den Krankenkassen erstattet werden. Wer kein „Gift“ auf dem Kopf wollte, der musste die Alternative bisher selbst bezahlen. Seit dem 1. Juli 2008 hat der Patient die freie Wahl. Beide Möglichkeiten gibt es jetzt auf Rezept.
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Foto: Kirsten Neumann/ddp ID:1216