Kassenleistung
Sieg für Pflegebedürftige
15.08.2011
Von Anja Lang
Krankenkassen müssen die häusliche Pflege auch dann bezahlen, wenn der Patient diese Leistung nicht innerhalb seiner Wohnung in Anspruch nimmt. So entschied das hessische Landessozialgericht.
Anlass war die Klage eines 44 Jahre alten Mannes aus dem Odenwald, der an Epilepsie und Diabetes leidet. Der Mann arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen und muss jeden Mittag eine Insulinspritze erhalten, die er sich nicht selber setzen kann. Die Kasse weigerte sich bislang die Kosten für eine Hilfe am Arbeitplatz zu übernehmen. Sie argumentierte damit, dass die häusliche Pflege sich nur auf Leistungen beschränke, die zu Hause, sprich in der Wohnung des Patienten, erbracht würde.
Dem widersprachen nun die obersten hessischen Sozialrichter in ihrem Urteil, das Anfang 2008 veröffentlicht wurde. Sie betonten, dass das Gesetz die Kostenübernahme auch in Werkstätten für behinderte Menschen vorsehe. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (Aktenzeichen: L 1 KR 110/06)
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Foto: Werner Krueper/ddp ID:995