Mehr als acht Millionen Deutsche leiden an den schmerzhaften Folgen einer Arthrose. Ursache für den Gelenkverschleiß ist in vielen Fällen ein beschädigter Gelenkknorpel. Mithilfe einer neuen Behandlungsmethode ist es nun möglich den verletzten Gelenkknorpel durch neu gezüchtetes Gewebe - ganz ohne Fremdkörper - völlig zu heilen. Wie sie funktioniert und für wen diese Behandlung besonders in Frage kommt.
Durch Unfälle, aber auch Fehlstellungen kann die schützende Knorpelschicht im Gelenk verletzt oder gar zerstört werden. Leider wächst ein kaputter Knorpel, anders als Haut, Haare oder Nägel, aber nicht wieder vollständig nach. „Stattdessen bildet sich eine Art Narbengewebe, das in Zusammensetzung und Belastbarkeit der Qualität des Originals aber in keiner Weise mehr entspricht“, erklärt Prof. Dr. Thomas Tischer, Sektionsleiter Sportorthopädie und Prävention an der orthopädischen Klinik und Poliklinik Rostock. „So kommt es dann über die Jahre hinweg zwangsläufig zu einer immer stärkeren Abnutzung, bis schließlich auch der Knochen in Mitleidenschaft gezogen wird.“
Ist dies der Fall, spricht man von einer fortgeschrittenen Arthrose. Um wieder eine schmerzfreie Beweglichkeit zu erlangen, hilft hier letztendlich oft nur noch, das kaputte Gelenk durch eine künstliche Prothese zu ersetzen.
Heilung durch nachgezüchteten Knorpel
„Soweit sollte man es aber möglichst nicht kommen lassen“, mahnt Tischer. Denn es gibt inzwischen eine vielversprechende Alternative: Die autologe Knorpelzelltransplantation. „Mit dieser Methode können entstandene Knorpeldefekte in vielen Fällen wieder komplett ausgeheilt werden“, erklärt der Experte, „und das ohne Einsatz irgendwelcher Fremdkörper.“ Dazu wird dem Patienten in einem ersten minimalinvasiven Eingriff ein kleines Stück gesunder Knorpel entnommen. Dieser wird anschließend zerkleinert und in einem speziellen Zellkulturlabor vermehrt. Etwa sechs Wochen dauert es, bis ausreichend Knorpelzellen gewachsen sind. Diese werden anschließend in einer zweiten Operation an die Stelle im Gelenk gebracht, an der der Knorpel beschädigt ist.
Verbindungsmoleküle sorgen dafür, dass die neu gezüchteten Zellen bei Kontakt mit dem Knochen dort anhaften. Nach etwa zehn bis zwölf Wochen ist der Defekt soweit ausgeheilt, dass der Patient sich wieder ohne Gehhilfen fortbewegen kann. „Das Loch ist jetzt zugewachsen. Das Gewebe muss aber noch reifen“, erklärt Tischer. „Das dauert ungefähr ein Jahr. Dann hat der Knorpel seine gewohnte Struktur und Festigkeit zurück und der Patient kann sein Knie wieder ohne Einschränkungen bewegen.“
Für wen ist die Behandlung geeignet?
Patienten für eine Knorpelzelltransplantation sollten möglichst nicht älter als etwa 50 bis 55 Jahre sein und kein Übergewicht haben. „Bei älteren Patienten mit 70 Jahren und mehr ist die Zellteilung nicht mehr so aktiv, damit dauert die Heilung zu lange“, erklärt Tischer. „Diese Patienten sind oft mit einer Knieprothese besser bedient.“ Auch darf noch keine ausgesprochene Arthrose vorliegen. „Wenn auf beiden Seiten des Gelenks kein Knorpel mehr vorhanden ist, macht die Methode der Knorpelzelltransplantation wenig Sinn“, betont der Experte. „Die Knorpelzellen würden dann einfach zwischen den Knochen zerrieben werden.“ Selbstverständlich müssen auch sämtliche Vorerkrankungen und Fehlstellungen, die letztendlich zum Knorpeldefekt geführt haben, rechtzeitig behoben werden.
Krankenkassen übernehmen die Kosten
Die Knorpelzelltransplantation am Knie wird grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Am Sprunggelenk, der Schulter und der Hüfte werden die Kosten in der Regel aber nicht übernommen. Die Behandlung am Knie wird bereits in vielen Kliniken in ganz Deutschland durchgeführt. Besonders erfahrene Spezialisten findet man an den zertifizierten Knorpelzentren. Hier kann man auch - noch bis etwa Mitte diesen Jahres - an einer bundesweiten Forschungsstudie teilnehmen. „Geeignete Patienten werden dabei während der gesamten Behandlung zu Forschungszwecken befragt und ihre Daten anschließend aufbereitet und ausgewertet“, erklärt Tischer. „Im Gegenzug erhalten die Patienten für jeden Besuch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.“
Lukrativ für die Patienten ist aber vor allem die besonders intensive Betreuung und Nachsorge während der Studie, die in etlichen Punkten über die Leistungen des gesetzlichen Rahmens hinausgehen.“
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