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Chronische Wunden

Bessere Versorgung dank neuer Richtlinie

02.12.2009
Von Anja Lang
Etwa vier Millionen Menschen in Deutschland leiden an chronischen, schwer verheilenden Wunden. Durch spezielle Verträge wird die Behandlung der Wundpatienten erheblich effizienter, als dies bei der Regelleistung der Fall wäre.
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In der Regel werden chronische Wunden leider immer noch eher versorgt und gepflegt, als wirklich geheilt. Das bedeutet oft langes Leiden für die Patienten und hohe Behandlungskosten für die Versicherer. Integrierte Versorgungsverträge (IV-Verträge) mit den Krankenkassen setzen auf eine optimale Vernetzung und Weiterbildung aller beteiligten medizinischen Fachkräfte sowie den Einsatz von modernen Wund- und Verbandsmaterialien. Die Behandlung der Wundpatienten wird dadurch erheblich effizienter, als dies bei der Regelleistung der Fall wäre. Eine Tendenzanalyse vorhandener Patientendaten zeigt, dass durch das neue Behandlungskonzept 50 Prozent der Wunden innerhalb von acht Wochen und weitere 25 Prozent innerhalb von drei Monaten geschlossen werden konnten.

Ein Konzept der BKK Taunus


Federführend für den IV-Vertrag Chronische Wunde ist die BKK Taunus. Sie hat das Konzept ausgearbeitet und bereits 2005 für ihre Versicherten eingeführt. Bundesweit haben sich inzwischen weitere sieben Betriebskrankenkassen angeschlossen: BKK Merck, HEAG BKK, Gothaer BKK, BKK Umedia, Sancura BKK, BKK R+V und BKK Hoechst. Regional sind, je nach Bundesland, bis zu 121 Kassen beteiligt. Die Vorteile für die Patienten liegen klar auf der Hand: Hohe Heilungsquote bei moderner Wundversorgung, schnelle Terminvergabe und Versorgung auch am Wochenende, Einbindung von Pflegediensten sowie telemedizinische Begleitung und Dokumentation durch den Arzt. Die Behandlung ist für den Patienten praktisch zuzahlungsfrei. Auch für die Krankenkassen geht die Rechnung auf: „Wir setzen am Anfang deutlich mehr Geld ein. Durch die hohe und schnelle Heilungsquote sparen wir aber im Endeffekt wieder jede Menge Kosten“, erläutert Olaf Steinke von der BKK Taununs.

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So funktioniert´s

Wer sich nach dem IV-Vertrag Wundversorgung behandeln lassen möchte, der hat mehre Möglichkeiten an dem Konzept teilzunehmen. Ansprechpartner ist grundsätzlich erstmal der behandelnde Arzt oder Pflegedienst. Nimmt dieser nicht am IV-Vertrag teil, kann man auch bei Medical Networks nach teilnehmenden Leistungserbringern, nach Postleitzahlen geordnet, suchen. Auch ist unter demselben Link eine grundsätzliche Suche nach teilnehmenden Krankenkassen für die entsprechende Region möglich. Der gewählte Arzt oder Pflegedienst entscheidet dann, ob die Voraussetzungen für eine Behandlung nach dem IV-Vertrag Wundversorgung gegeben sind. Nimmt die Krankenkasse an dem Projekt teil, kann direkt gestartet werden.

Leistungen, auch wenn die eigene Kasse nicht teilnimmt

Aber auch, wenn die eigene Kasse nicht mit dabei sein sollte, gibt es Möglichkeiten Leistungen aus der IV-Versorgung in Anspruch zu nehmen. „Der Patient kann über uns einen sogenannten Einzelkostenantrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen“, weiß Dennis Gröschke, Sachbearbeiter Wundversorgung bei der Managementgesellschaft medicalnetworks, der Firma, die die Abwicklung zwischen den Krankenkassen und Leistungserbringern koordiniert. „Es gibt etliche Fälle, in denen die Kassen in Einzelfällen zustimmen, obwohl sie grundsätzlich keinen IV-Vertrag mit uns haben.“ Man sollte es also auf alle Fälle probieren und sich nicht gleich abschrecken lassen. Die Chancen stehen gar nicht so schlecht. 

 

 

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