
Sparen lässt sich in erster Linie an den Arzneimittelkosten, indem der Patient preisgünstigere Medikamente erhält. Eine spezielle Praxissoftware im Rahmen der Hausarztverträge fördert schon jetzt die Verordnung nach dem Preis, statt nach dem wissenschaftlichen Standard. “Wirtschaftliche Aspekte stehen über Patientenbedürfnissen. Patienten wird dadurch eine effektive Therapie mit hochwirksamen und verträglichen Opioiden verwehrt und stattdessen Morphin als Leitsubstanz gefördert, obwohl es aufgrund vieler Nebenwirkungen schon lange nicht mehr Goldstandard ist“, prangert Dr. Gerhard Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e. V. an. Dazu kommen die seit April 2008 wirksamen Rabattverträge, bei denen die Apotheker dazu angehalten sind, ein verordnetes Medikament gegen das jeweils rabattierte Präparat auszutauschen.
Medikamentenumstellung gefährdet den Therapieverlauf
Der Austausch von Arzneimitteln hat aber für Schmerzpatienten oft dramatische Auswirkungen: Viele vertragen die neuen Präparate nicht. Jahrelang gut eingestellte Patienten müssen dann wieder mit Nebenwirkungen, Überdosierungs- oder Entzugserscheinungen kämpfen, was bis zum Krankenhausaufenthalt führen kann. Das gilt selbst für Nachahmerprodukte mit gleichem Wirkstoff. Denn auch die verwendeten Hilfsstoffe sowie die Schnelligkeit der Wirkstofffreisetzung spielen bei der Verträglichkeit von Schmerzmedikamenten eine große Rolle. „Somit entspricht jeder Austausch einer Neueinstellung mit allen damit verbundenen Risiken“, wie der Schmerzexperte betont.
Schmerzpatienten sollen Schmerztagebuch führen
Damit Schmerzpatienten trotz gesundheitspolitischer Einschränkungen weiter von modernen und hochwirksamen Schmerzmitteln profitieren können, rät Müller-Schwefe: „Der Patient sollte dokumentieren, wie es ihm unter der Therapie geht. In einem Schmerztagebuch kann er notieren, wie effektiv das verordnete Schmerzmittel die Schmerzen lindert, wie lange es wirkt und welche Nebenwirkungen auftreten“. Das ist die Argumentationsgrundlage für den Arzt, dem Patienten weiter das Medikament verordnen zu dürfen, das er am besten verträgt. Den Austausch des Medikaments kann der Arzt durch Ankreuzen von „Aut idem“ auf dem Rezept verhindern. „Bei starken Opioiden muss die Auswahl des Arzneimittels dem Arzt überlassen bleiben und dem Wohl des Patienten dienen. Verordnung und Umstellung dürfen nicht aus kommerziellen Gründen erfolgen“, darin sind sich die Experten einig.
Weitere Infos zum Thema unter: