Durch kluge Planung lassen sich die Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung reduzieren. So sollten Sie einen Arztbesuch möglichst immer am Anfang eines Quartals einplanen, damit eventuelle weitere Besuche ins selbe Quartal fallen und die Praxisgebühr nicht noch mal berechnet wird.
Zudem sollten Sie sich beim ersten Besuch überlegen, welche weiteren Ärzte Sie in dem Quartal aufsuchen möchten und sich gleich sämtliche Überweisungen dafür ausstellen lassen.
Findet der Arztbesuch dann doch nicht statt, wandern die Überweisungen einfach in den Papierkorb. So müssen Sie wegen einer vergessenen Überweisung die Praxisgebühr nicht ein weiteres Mal bezahlen. Die Quittung über die einmal beglichene Gebühr stets als Nachweis aufheben.
Bei speziellen Hilfsmitteln - z. B. orthopädischen Einlagen, Kompressionsstrümpfen oder Hörgeräten - zahlt die Kasse nur Festbeträge für die medizinisch notwendige Ausführung. Mehrkosten für Sonderausführungen muss der Patient selbst tragen. Lassen Sie sich vor einem Kauf von Ihrer Kasse genau berechnen, wie viel sie zuzahlt. Möglicherweise hat die Kasse Sonderkonditionen mit einigen Anbietern ausgehandelt.
Wer häufig größere Medikamentenmengen benötigt, kann vom Versandhandel profitieren. Sparen kann man vor allem bei den ausländischen Anbietern, da sie nicht an die Zuzahlungsregel gebunden sind, z.B. die
Europa-Apotheek oder
DocMorris. Achtung: Sie sollten auf die Höhe der Versandkosten achten. Bei kleinen Bestellungen übersteigt der Gesamtpreis oft doch den Apothekenpreis.