Derzeit gibt es in Deutschland über 10.000 Medikamente, bei denen die Patienten keine gesetzliche Zuzahlung leisten müssen. Künftig könnten es sogar noch mehr werden.
Grundlage hierfür ist das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) vom Juli 2006. Es sieht vor, dass Arzneimittel, die im Vergleich zu anderen Medikamenten den identischen Wirkstoff enthalten, jedoch wesentlich preiswerter angeboten werden, von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können. Der Gesetzgeber möchte durch diese Maßnahme die Arzneimittelkosten senken.
Und es scheint zu funktionieren: Einige Pharmaunternehmen haben bereits ihre Preise gesenkt. Derzeit sind etwa ein Zehntel aller verschreibungspflichtigen Arzneimittel von der Zuzahlung befreit. Die Spitzenverbände der Krankenkassen erwarten, dass im Laufe des Jahres neue Befreiungsgrenzen für weitere Wirkstoffe festgelegt werden können. Jeweils am Anfang und zur Mitte eines Monats können Pharmafirmen in Deutschland beim Institut für Arzneimittelspezialitäten in Frankfurt am Main neue Preise melden. Auf der Basis dieser Meldungen aktualisieren die Krankenkassen dann alle 14 Tage die Befreiungslisten .
Wer also ein zuzahlungspflichtiges Medikament einnehmen muss, sollte sich in gewissen Abständen immer wieder schlau machen, ob es für das verschriebene Medikament inzwischen nicht auch schon eine zuzahlungsfreie Alternative gibt. Hier lässt sich einiges Geld sparen. Die Krankenkassen bieten eine
ständig aktualisierte Liste aller zuzahlungsbefreiten Medikamente in Deutschland. Hier kann man alphabetisch oder nach Wirkstoffgruppe suchen. Ansprechpartner ist im Vorfeld natürlich immer zuerst der behandelnde Arzt. Er weiß, welches Medikament der Patient am besten verträgt. Aber auch hier gilt: Fragen kostet nichts! Schreibt der Arzt nur den Wirkstoff und kein spezielles Präparat auf, kann in der Apotheke nach einer zuzahlungsfreien Alternative gesucht werden. Fast alle Apotheken verfügen über aktuelle Software zu diesem Thema.