Alternative Heilmethoden
Kassen zahlen Therapien nur teilweise
06.11.2009
Von Annette Jäger
Bewährte Naturheilverfahren sind inzwischen auch bei den gesetzlichen Versicherern salonfähig geworden. Allerdings sind die Kassen an das Gesetz gebunden, deshalb bleibt ihnen nur ein kleiner Spielraum außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs, in dem einige Kassen Behandlungskosten für Homöopathie oder Chirotherapie übernehmen können, nach dem Motto: Was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist auch nicht verboten.

Eine Grundvoraussetzung für alternative Behandlungsformen ist, dass sie ausschließlich von Schulmedizinern mit Zusatzausbildung ausgeführt werden. Die Securvita BKK in Hamburg ermöglicht ihren Versicherten umfassende alternative Therapien wie Homöopathie oder anthroposophische Medizin. Auch die Deutsche BKK erstattet homöopathische Behandlungen wie auch die AOK Baden-Württemberg in bestimmten Regionen. Andere Kassen erstatten Kosten bei Osteopathie, Reflexzonenmassage oder Atemtherapie.
Sie sollten vor einer Behandlung genau nachfragen, was und wann eine Kasse tatsächlich bezahlt. Denn oft wird die sanfte Medizin lediglich im Einzelfall gewährt, nur bei einer stationären Behandlung oder im Rahmen der vertragsärztlichen Leistung. Das bedeutet im Klartext: Für eine zeitaufwendige homöopathische Anamnese, die oft zwei Stunden dauert, kann der Arzt nur den üblichen Kassensatz abrechnen, der zwischen 10 und 15 Euro liegt. Hat die Kasse keine Vereinbarung zur Sondervergütung getroffen, verzichtet der Arzt womöglich auf das gründliche Gespräch oder Sie müssen aus eigener Tasche zuzahlen.
Tipp: Halten Sie nach Modellprojekten der Krankenkassen Ausschau. Das ist der erste und billigste Schritt, an eine günstige, umfassende alternative Therapie zu gelangen.
Eine andere Möglichkeit ist eine private Zusatzversicherung. Versicherungspakete für die ambulante Versorgung schließen häufig auch die Behandlung durch Heilpraktiker ein. Entscheidend ist, dass die prozentuale Beteiligung an der Gesamtrechnung möglichst bei 70 bis 80 Prozent liegen sollte, mindestens 500 bis 1.000 Euro im Jahr sollte der Versicherer gewähren. Günstig ist, wenn nach dem Hufeland-Verzeichnis erstattet wird. Denn dieses Leistungsverzeichnis ist wesentlich umfangreicher als die üblichen Gebührenordnungen für Heilpraktiker und Ärzte.