Arbeitnehmer, die nicht mehr als 20.000 Euro brutto im Jahr (Singles) bzw. 40.000 Euro (Zusammenveranlagte) zu versteuern haben, bekommen einen Zuschuss des Europäischen Sozialfonds von maximal 154 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass man mindestens dieselbe Summe in seine Weiterbildung investiert. Bevor man sich zu einem Kurs anmeldet, muss man mit einer Beratungsstelle ein Gespräch geführt haben, die sich oft bei den örtlichen Volkshochschulen befindet. Adressen der Beratungsstellen werden auf der Internetseite des Bundesbildungsministeriums oder von der Telefon-Hotline (0800-2623000) genannt. Zum Gespräch mitbringen sollte man den Pass oder Personalausweis, Einkommensteuerbescheid oder Lohnabrechnung.
Weiterbildungssparen
Seit 2009 gibt es zudem das „Weiterbildungssparen“, das für Berechtigte der Arbeitnehmersparzulage gilt. Sie dürfen Teile des angelegten Geldes entnehmen und für eine Weiterbildungsmaßnahme nutzen. Voraussetzung ist ein Spargutschein, den die „Beratungsstelle Bildungsprämie“ nach vorheriger Beratung ausstellt. Sie benennt auch geeignete Anbieter.
Bildungsurlaub
Will der Arbeitgeber einen Sprachkurs nicht finanzieren, so kann er den Arbeitnehmer freistellen: In zwölf Bundesländern gibt es entsprechende Regeln zur Bildungsfreistellung oder zum Bildungsurlaub, in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen laut dem Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung aber nicht.