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Niedriglöhne

Viele sind sittenwidrig

12.09.2008
Von Rolf Winkel
Immer mehr Menschen arbeiten in Deutschland in „atypischen Beschäftigungsverhältnissen“, stellte das Statistische Bundesamt diese Woche fest. Meist handelt es sich dabei um Leiharbeit und befristete, in der Regel niedrig entlohnte Jobs, die unter Umständen „sittenwidrig“ sind. Wer vor das Arbeitsgericht zieht, hat gute Erfolgschancen.
Niedriglöhne sittenwidrig Geldsparen.de
So stufte das Arbeitsgericht Dortmund die Bezahlung einer Verkäuferin beim Textildiscounter Kik als sittenwidrg ein. Die Mini-Jobberin hatte nur 5,20 Euro pro Stunde erhalten. Angemessen seien jedoch mindestens 8,21 Euro, so die Richter (Az.: 4 Ca 274/08).Paragraph 138 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beschäftigt sich mit sittenwidrigen Rechtsgeschäften. Nach Absatz 2 sind Vereinbarungen über Lohn oder Vergütung nichtig, wenn das gezahlte Entgelt „in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung“ steht. Meist gehen die Gerichte von einer Sittenwidrigkeit aus, wenn der Lohn ein Drittel unter dem „üblichen“ liegt. Sittenwidrige Löhne brauchen auch Hartz-IV-Empfänger nicht zu akzeptieren, wenn sie Arbeitsangebote bekommen.

Packhilfe für fünf Euro

Das Landesarbeitsgericht Bremen sah einen Stundenlohn von fünf Euro für Auspackhilfen in Supermärkten als sittenwidrig an (Az.: 1 Sa 29/08). Arbeitgeber seien auch ohne beiderseitige Tarifbindung verpflichtet, den einschlägigen tariflichen Stundenlohn (hier: mindestens 9,70 Euro) zu zahlen. Anstatt der sittenwidrigen Lohnvereinbarung könne die Klägerin den Tariflohn beanspruchen. Das Gericht ließ allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.

Das Arbeitsgericht Wuppertal hat den Inhaber eines Autoreparaturbetriebes zur Nachzahlung von mehr als 6.000 Euro an einen Kfz- Mechatroniker verurteilt. Er hatte nach bestandener Ausbildung lediglich 1.035 Euro brutto (bei 38,5-Stunden-Woche) bekommen. Das entspreche nur 55 Prozent des maßgeblichen Tariflohnes im Kfz-Gewerbe von Nordrhein-Westfalen (Az.: 7 CA 1177/08).

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Leserkommentare

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24.01.2010 14:57 Uhr
Lisa aus Frankfurt: Zeitarbeitsfirmen und die dreckigen Tricks
Leider gehöre ich auch dazu, das liegt alles an den Zeitarbeitsfirmen.
Die haben noch Regeln aus Anfang der Industrialisierung, die praktizieren den Modernen Taylorismus - der Mensch als Maschine. Man schuftet sich bei denen halb zu Tode bzw. in den gesundheitlichen und finanziellen Ruin.
Die weigern sich einem Fahrgeld zu geben, obwohl die mir bei Vertragsabschluss gesagt haben, dass ich das Geld bekomme. ich sitze wegen dieser "Arbeit", wenn man das überhaupt so bezeichnen kann, auf 3.000 Euro Schulden. Ich war komplett gesund bevor ich da angefangen habe. Nachdem ich einen Monat dort gearbeitet habe sind mein Rücken und meine Knie nicht mehr zu gebrauchen. Ich habe Zeitweise gearbeitet und bin dann wieder Arbeitslos geworden. Mein Gehalt für zwei Monate sind 90 Euro, ich finde auch keinen Anwalt, der für mich den Prozess führt. Die Frau von der Verwaltung hat gesagt die Differenz von meinem Wohnort zum Arbeitsplatz sei unzureichend, ich bin jedes Mal mit der Bahn gefahren als ich angerufen wurde. Immer ca. 10 -20 km. Ist das rechtens?
Habe ich wirklich keinen Anspruch auf Fahrtgeld, wenn die mich anrufen und es dann keine Arbeit gibt wenn ich dort ankjomme?

Es gibt eh keinen Anwalt der einen Prozess bei diesem Streitwert (Gehalt:1 % des Streitwertes) führt.
Man bräuchte mehr Leute, dann kann man alles in einer Sammelklage zusammenfassen wenn es um Geldwerte geht die muss dann im Gesamten ca. 1.500 Euro betragen, rentiert sich das für uns und auch für die Anwälte, dann kann man eine Sammelklage erheben.

Man hat mich als überbetriebliche Mitarbeiterin eingestellt, man sagte mir, das sei nur Papierkram. Angeblich müsste ich nur im Lager arbeiten, Staplerfahren. Man hat mich nicht mal in die Nähe eines Stapler gelassen. Stattdessen durfte ich auf einer Baustelle arbeiten. Weiß hier vielleicht jemand wo man in Frankfurt einen Schwerbehinderten Ausweis beantragen kann? Ohne jemanden der mich stützt kann ich überhaupt nicht mehr stehen.
Gibt es Möglichkeiten zukünftig solche Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsamt abzulehnen?

Das Arbeitsamt hat jetzt eine Sperrzeit verhängt, ich weiß aber nicht warum. Ich hab jetzt einen Anwalt beauftragt. In dem Brief stand, ich wäre nicht arbeitswillig gewesen. Wenn ich zum Arzt gehe und den bitte meine Einschränkungen und die neu aufgetretene Behinderung in einem Schreiben ab zufassen, würde das helfen?
18.10.2009 13:37 Uhr
Rosa Roth aus T: Mindestlohn
5,11 Euro als Bürokauffrau in einer staatlich geförderten Gedenkstätte.
Das heißt 9 Tage im Monat(inkl. Sonn- und Feiertagen) für knapp 400 Euro.
14.06.2009 11:13 Uhr
Silke L. aus NRW: Zeitarbeit Randstad
Ich arbeite schon über 8 Jahre bei der Zeitarbeitsfirma und bekomme immer noch nur 9,89 Euro Brutto , seit Jahren immer der geliche Lohn, ist das gerecht ?
Foto: Volker Hartmann/ddp ID:1694
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