12.02.2012   Startseite   RSS   Inhalt  
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Hartz-IV-Urteil

Wenig Positives für Familien

09.02.2010
Von Rolf Winkel
"Der Rechenweg war falsch. Das Ergebnis kann aber trotzdem stimmen“ – so lässt sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen bei Hartz IV zusammenfassen. Auf dem Prüfstand waren vor allem die Sätze zum Lebensunterhalt für Kinder, die derzeit willkürlich – je nach Alter – 60 bis 80 Prozent des Regelsatzes für einen Erwachsenen ausmachen.
Arbeitsagentur ALG II Hartz IV
Hoffnung auf höhere Regelleistungen können sich Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem jüngsten Karlsruher Urteil (Az: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) aber kaum machen. Grund: Weder die Erwachsenen- noch die Kinderregelsätze seien „evidend unzureichend“, meinte das Gericht. Bereits vor dem jüngsten Karlsruher Urteil hatte die Große Koalition aus Angst vor einem härteren Urteil aus Karlsruhe die Regelsätze für Kinder zwischen sechs und unter 14 Jahren zum 1. Juli 2009 um zehn Prozentpunkte auf jetzt 251 Euro angehoben. Das wäre gar nicht nötig gewesen, wie nun dem Karlsruher Urteil zu entnehmen ist. Denn zum vorher geltenden niedrigeren Betrag stellten die Verfassungsrichter ausdrücklich fest: „Es ist insbesondere nicht ersichtlich, dass dieser Betrag nicht ausreicht, um das physische Existenzminimum, insbesondere den Ernährungsbedarf“ der Kinder dieser Altersgruppe zu decken.
Mehr zum Thema

Arbeitslosengeld-II-Rechner
So hoch fällt Ihr Arbeitslosengeld-II aus

Ohrfeige für Rechentricks

Schon die Regelsätze für Erwachsene seien unkorrekt bestimmt worden. Einerseits seien Posten – wenn auch mit Abschlägen – berücksichtigt worden, die für Personen mit niedrigem Einkommen überhaupt keine Rolle spielten (etwa Ausgaben für Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge), andererseits seien Kosten für Bildung ohne Begründung überhaupt nicht berücksichtigt worden.

Vom unkorrekt bestimmten Erwachsenen-Regelsatz seien dann die Kinderregelsätze durch pauschale prozentuale Abschläge bestimmt worden. Vor allem der Abschlag von 40 Prozent, der zunächst – bis Juli 2009 – für Kinder bis unter 14 Jahren einheitlich galt, beruhe „auf einer freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung“. Insbesondere kritisieren die Karlsruher Richter, dass hierdurch die „notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt“ geblieben seinen, die zum „existentiellen Bedarf eines Kindes gehören“.

Einmalige Leistungen in seltenen Fällen

Nur in einem Punkt können Hartz-IV-Empfänger wohl von dem Karlsruher Urteil profitieren. Das Bundesverfassungsgericht sah es als verfassungswidrig an, dass Hartz IV keine Leistungen bei einem „besonderen Bedarf“ ermöglicht. Das Grundgesetz gebiete es, „unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf zu decken, wenn es im Einzelfall für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich ist“.

Beispiele für einen solchen Bedarf könnten etwa laufende Fahrtkosten von Schülern, oder Kosten für regelmäßige Mittagessen in der Schule sein. Auch Menschen, die ständig – etwa weil sie sehr groß oder beleibt sind – besondere Kleidung benötigen, die zu Normalpreisen nicht erhältlich ist, könnten hiervon profitieren. Betroffene können, gestützt auf das Karlsruher Urteil, sofort solche Sonderleistungen beantragen. Dabei gibt es allerdings keine Garantie, dass die Ämter ihren Wünschen auch folgen.

Forderungen nach Beihilfen für einen einmaligen Bedarf – etwa für neue Winterkleidung oder für die Anreise zu einer Familienfeier – lassen sich aus dem Karlsruher Urteil allerdings nicht begründen. Entsprechende Leistungen gab es früher bei der Sozialhilfe.

Sonderleistungen werden die Ausnahme bleiben

Generell ist damit zu rechnen, dass die Ämter – ebenso wie demnächst wohl der Gesetzgeber – nur in Ausnahmefällen Sonderleistungen zugestehen werden. Denn das Bundesverfassungsgericht hat auch bei diesem Punkt nur windelweiche Vorgaben gemacht: Leistungen für einen zusätzlichen Bedarf kämen danach nur dann in Frage, „wenn der Bedarf so erheblich ist, dass die Gesamtsumme der dem Hilfebedürftigen gewährten Leistungen (...) das notwendige Existenzminimum nicht mehr gewährleistet.“ Dies komme „nur in seltenen Fällen in Betracht“.

 
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Leserkommentare

Name:
Email:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Foto: Colourbox.com ID:2445
Nach Oben
Geldsparen auf Twitter
Newsletter
Jetzt kostenlos abonnieren
Die aktuelle Ausgabe können Sie hier ansehen.
Ratgeber
Ratgeber:
Welche Artikel haben die Geldsparen-Leser in diesem Jahr am häufigsten angeklickt? Hier finden Sie die Top-Artikel des Jahres. ...mehr
Ratgeber:
Den perfekten Handytarif für alle gibt es nicht. In unserer Serie suchen wir für jeden Handynutzer die passenden Sparmöglichkeiten. ...mehr
Das gesetzliche System wird teurer und die Privaten sind längst nicht mehr nur für Besserverdiener. Nutzen Sie unseren Ratgeber als Entscheidungshilfe. ...mehr
Ratgeber:
Der Alltag bietet täglich neue Schwierigkeiten und Probleme. Aus der Praxis gegriffene Tipps und Tricks bringen bares Geld in Ihre Haushaltskasse. ...mehr
Ratgeber:
Millionen Menschen bedürfen staatlicher Unterstützung. Immer mehr davon gehen wegen Hartz IV vor Gericht. Wir haben für Sie wichtige Fakten, Urteile und Rechner zusammengestellt. ...mehr
Ratgeber:
Der Urlaub ist für viele nach wie vor die schönste Zeit des Jahres. Mit unseren Tipps und einem kleinen bisschen Geduld gelangen Sie zu Ihrem Traumurlaub. ...mehr
Ratgeber:
Noch immer ist die Bedeutung der Altersvorsorge nicht bei jedem Bürger angekommen. Worauf es dabei ankommt und was Kunden bei der Auswahl der Anbieter beachten sollten. ...mehr
Ratgeber:
Wer gesunde und gleichmäßig weiße Zähne haben will, muss in erster Linie für die richtige Pflege sorgen. Zudem sind ein guter Zahnarzt und die richtige Therapie unerlässlich. ...mehr
Ratgeber:
Aus der Praxis gegriffene Tipps und Tricks bringen bares Geld in Ihre Haushaltskasse. ...mehr
Ratgeber:
Das Haus tauschen, Last-Minute-Angebote nutzen oder auf sein Glück vertrauen und eine Glücksreise buchen, günstiger Urlaub kann viele Gesichter haben. Wie Sie preiswert und trotzdem angenehm verreisen. ...mehr
Ratgeber:
Öl wird immer knapper, Benzin immer teurer. Noch aber fahren die meisten ein Auto mit Benzin oder Diesel. Dabei gibt es längst Alternativen. ...mehr
Das meinen die Geldsparen-Leser
Wer Amalgam-Füllungen im Mund hat, sollte auf Zahncremes mit Fluorid verzichten, weil es das Quecksilber aus der Füllung herauslösen kann....
06.02.2012,12:10:12 Uhr von KlausL
Komplette Iso-Ummantelung gibt es für wenig Geld im Kfz-Handel. Noch günstiger: Batterie rundum mit Styropor ummanteln. Vor morgentlicher Abfahrt:...
06.02.2012,10:17:15 Uhr von Harz-Harry
ich habe bisher gute Erfahrung gemacht bei Temperaturen -15° C und mehr nach Beendigung der Fahrt eine Isomatte auf den Motor zu legen. Bei Fahrtbeginn...
05.02.2012,19:16:06 Uhr von Scholli

Die günstigsten Call-by-Call-Tarife
um 11:37 Uhr

Fern: 0,14 Ct   Mobil: 2,90 Ct   Ort: 0,17 Ct
Vergleiche und Rechner

GKV-Zuzahlungs-Rechner

Maximale Zuzahlung berechnen

Arbeitslosengeld-Rechner

Mit wie viel ALG-I können Sie rechnen?

Wohngeld-Rechner

So viel Wohngeld steht Ihnen zu

BAföG-Rechner

Bekomme ich BAföG und wie viel?

Arbeitslosengeld-II-Rechner

So hoch fällt Ihr Arbeitslosengeld-II aus
STARTSEITE | WIR ÜBER UNS | MEDIADATEN | AGB | DATENSCHUTZ | IMPRESSUM |