Zusätzlich zum bestehenden Regelsatz haben 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien nun einen Anspruch auf Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Diese werden rückwirkend zum 1. Januar 2011 gewährt, wenn Eltern bei den entsprechenden Stellen Anträge einreichen und Belege vorlegen
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Hartz IV
Auch Klassenfahrten müssen bezahlt werden
Haben nur Kinder aus Hartz-IV-Familien Anspruch auf das Bildungspaket?
Nein. Die Leistungen gibt’s auch für Familien, die lediglich Wohngeld beziehen oder statt Hartz IV den Kinderzuschlag erhalten. Dazu natürlich für Familien die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten.
Wer ist zuständig?
Für Bezieher von Hartz IV sind in der Regel die Vertreter der Kommunen im örtlichen Jobcenter zuständig. Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sollten sich im Rathaus oder Bürgeramt nach den zuständigen Ansprechpartnern erkundigen.
Welche Leistungen gibt es im Einzelnen?
Es gibt Zuschüsse fürs warme Mittagessen in Kita, Schule und Hort. Bis zu zwei Euro pro Tag werden den betroffenen Familien hierfür erstattet. Einen Eigenanteil in Höhe eines Euro müssen sie selbst tragen. Bei einem Essen, das drei Euro kostet, beteiligt sich der Staat also mit zwei Euro. Für eine rückwirkende Erstattung der Kosten für das Schul-, Kita- oder Hortmittagessen müssen die Eltern einen Nachweis erbringen, dass ihr Kind im Zeitraum Januar bis März am gemeinsamen Mittagessen teilgenommen hat.
Was gibt’s für Kultur, Sport und Freizeitaktivitäten?
Alle betroffenen Familien haben für jedes Kind zweckgebunden Anspruch auf zehn Euro pro Monat, z.B. für die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Eine rückwirkende Erstattung ist möglich, wenn die Eltern nachweisen, dass ihr Kind Mitglied in einem Verein war oder an Kursen teilgenommen hat.
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Foto: colourbox.com ID:2820
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