Welche Ersparnisse nicht verrechnet werden
Rücklagen
Bezieher von ALG II und Sozialgeld dürfen auch gewisse Ersparnisse besitzen. Erlaubt sind Ersparnisse von 150 Euro pro Lebensjahr (wer vor 1948 geboren ist, hat 520 Euro pro Lebensjahr frei). Für einen 50-jährigen Antragsteller mit einer gleichaltrigen (Ehe-)Partnerin sind also Ersparnisse in Höhe von 15.000 Euro erlaubt. Für Personen unter 21 Jahren gilt ein Mindestbetrag von 3.100 Euro. Hinzu kommen jeweils noch Rücklagen für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
Für Gelder, die eindeutig (und vertraglich festgelegt) für die Altersvorsorge vorgesehen sind, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr. Dieser wird allen erwerbsfähigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft zugestanden (meist ist das ja eine Familie), die mindestens 15 Jahre und noch nicht 65 Jahre alt sind (auch dann übrigens, wenn die Betroffenen noch zur Schule gehen).
Übersteigen die Ersparnisse die Freigrenzen, gibt es so lange kein ALG II, bis die Ersparnisse weitgehend ausgegeben wurden und im Bereich des Erlaubten liegen.
Arbeitsverpflichtung
Die skizzierten Leistungen stehen unter einem großen Vorbehalt: Gezahlt werden sie nämlich nur dann, wenn die Betroffenen sich bemühen, ihren Lebensunterhalt mit Arbeit zu verdienen. Dies gilt nicht für diejenigen, die sich um kleine Kinder oder Pflegebedürftige kümmern oder – etwa als Schüler – aus sonstigen wichtigen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehen.
Hartz-IV-Antrag
Seite 3: Welche Ersparnisse nicht verrechnet werden
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Leserkommentare
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27.06.2011 13:43 Uhr
Redaktion: Partnerschaft und Hartz IV
Grundsätzlich werden in Deutschland, wenn es um Hartz IV geht, feste Partnerschaften genauso behandelt wie Ehen. Es gibt die gleichen Leistungen (für ein Paar inzwischen als Regelbedarf 656 Euro im Monat), aber auch eine komplette Anrechnung der Einkommen beider Partner und eine Berücksichtigung der Vermögen beider.
Wenn die Partnerin spanische Staatsangehörige ist und bislang in Spanien lebt, stellt sich ggf. aber die Frage, ob sie so einfach Hartz-IV-Leistungen erhalten wird (zumindest als Unverheiratete). Das zweite Sozialgesetzbuch schließt ausdrücklich den Leistungsbezug von Ausländern aus, wenn diese lediglich zum Zweck der Arbeitsuche einreisen. Das Bundessozialgericht hält einen solchen Leistungsausschluss für EU-Bürger allerdings unter Verweis auf das das Europäische Fürsorgeabkommen von 1953 für rechtswidrig (Urteil vom 19.10.2010; Az.: B 14 AS 23/10 R). Ggf. muss dann vor Ort der ALG-II-Bezug per Widerspruch und Klage durchgesetzt werden. Falls es vor Ort - was keineswegs sicher ist - Schwierigkeiten gibt, ist der Rechtsweg aber erfolgversprechend.
26.06.2011 21:09 Uhr
Robert Peter Stundl: Feste Lebensgemeinschaft
Ich lebe im Moment noch auf Teneriffa und habe von dort aus kaum die Möglichkeit wichtige Informarionen zu erhalten. Ich bin Deutscher und werde ALG II erhalten - mein fester Lebenspartner seit vielen Jahren ist Spanierin - wer weiss Bescheid - wird die Beziehung im Sinne des Leistungsbezugs (646 Euro) von Hartz IV unproblematisch anerkannt werden, und falls ja, in welcher Form? - oder ist Heiraten die Lösung! Herzlichen Dank - Robert
02.10.2010 17:21 Uhr
Konrad: Lachhaft
150 Euro/Lebensjahr als maximaler für den Leistungsbezug unschädlicher Höchstbetrag an Erspartem ist wirklich lächerlich. Damit kann sich ein 30-jähriger nicht einmal einen neuen Kleinstwagen kaufen.
27.09.2010 15:50 Uhr
Mang Renate: Hartz IV
Da sieht man mal wieder, wie der einzelne Bürger an der Nase herumgeführt wird. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich, was mir und meiner Tochter in Wirklichkeit alles zusteht. Vielen Dank an den Reporter.
24.08.2010 15:46 Uhr
Redaktion: Zusatzleistungen
für eine Brille gibt es im Regelfall keine Zusatz-Leistungen. Generell sind die sogenannten einmaligen Beihilfen, die man früher aus der Sozialhilfe kannte, ohnehin abgeschafft.
Eine Ausnahme könnte in besonderen Härtefällen gelten. Etwa dann, wenn sich die Sehkraft kontinuierlich verschlechtert und - beispielsweise - alle sechs Monate deshalb eine neue Brille erforderlich wird. Dann könnten unter Umständen im Rahmen der so genannten "Härtefallregelung"
die Brillenkosten übernommen werden. Ich gehe aber davon aus, dass man dies wahrscheinlich vor dem Sozialgericht erstreiten müsste.
24.08.2010 11:29 Uhr
Gabriele John: Hartz IV
Es wäre noch interessant und wichtig zu wissen, ob die ARGE auch Kosten für eine Brille übernimmt und unter welchen Bedingungen. Weiß hier jemand Näheres?
Foto: colourbox.com ID:2595