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Entlassungen

Schwerbehinderte schützt ihr Ausweis

03.02.2011
Von Rolf Winkel
Manche gesundheitlich gehandicapten Arbeitnehmer scheuen einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderte. Doch gerade in Krisenzeiten kann der Schwerbehindertenausweis Vorteile bringen – bei Kündigungen, Renten oder Urlaub.
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Knapp sieben Millionen Menschen sind in Deutschland derzeit als schwerbehindert anerkannt – und noch deutlich mehr könnten einen Antrag auf eine offizielle Anerkennung ihrer Handicaps stellen. Das lohnt sich gerade in Zeiten, in denen Arbeitsplätze bedroht sind.


Antrag

Der Antrag auf eine Schwerbehinderten-Anerkennung wird beim Versorgungsamt gestellt. Der Arbeitgeber wird über die Antragstellung nicht informiert, er wird auch vom Amt nicht befragt. Auch davon, dass ein Arbeitnehmer offiziell als schwerbehindert anerkannt wird, erfährt er nichts – es sei denn, der Betroffene teilt es dem Chef mit. Wer sich allerdings scheut, seine Schwerbehinderung zu offenbaren, muss dem Arbeitgeber nichts mitteilen. Dann hat er aber natürlich auch keinen Anspruch auf die mit der Schwerbehinderten-Anerkennung als verbundenen Vergünstigungen im Betrieb. Dazu gehört etwa ein Zusatzurlaub von einer Woche (fünf Arbeitstagen), der Schwerbehinderten zusteht.

Kündigungsschutz

Außerdem haben Schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz. Bevor ein Arbeitgeber einen Behinderten entlassen darf, muss er die Zustimmung des Integrationsamtes (früher: Hauptfürsorgestelle) einholen. Eine Kündigung kann etwa abgewendet werden, indem dieses Amt andere Lösungen ins Spiel bringt. o kann das Amt etwa eine behindertengerechte Anpassung des Arbeitsplatzes oder eine Arbeitsassistenz ganz oder teilweise finanzieren. Diabetikern, die als Folge ihrer Krankheit keine schweren Gewichte im Lager mehr heben können, kann das Amt zum Beispiel mit der Einrichtung von Hebehilfen unterstützen. Der besondere Kündigungsschutz gilt auch, wenn die Betroffenen ihren Arbeitgeber erst nach Erhalt dre Kündigung über ihre Schwerbehinderung informieren. Damit sollten sie sich allerdings maximal drei Wochen Zeit lassen (nach einer entspechenden Ankündigung des Bundesarbeitsgerichts; Az.: 2 AZR 539/05 ).


Schwerbehindertenrente

Gerade für ältere Arbeitnehmer bringt die Anerkennung als Schwerbehinderte noch ein zusätzliches Plus. Denn die gesundheitlichen Handicaps sind für die Rente bares Geld wert. Schwerbehinderte können derzeit nämlich noch mit 63 Jahren ein abschlagsfreies vorgezogenes Altersruhegeld erhalten. Ansonsten geht das erst mit 65. Mit Abschlägen gibt es die Schwerbehindertenrente (noch) ab 60 Jahren. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Betroffenen 35 Versicherungsjahre vorweisen können
 

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