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Antrag
Der Antrag auf eine Schwerbehinderten-Anerkennung wird beim Versorgungsamt gestellt. Der Arbeitgeber wird über die Antragstellung nicht informiert, er wird auch vom Amt nicht befragt. Auch davon, dass ein Arbeitnehmer offiziell als schwerbehindert anerkannt wird, erfährt er nichts – es sei denn, der Betroffene teilt es dem Chef mit. Wer sich allerdings scheut, seine Schwerbehinderung zu offenbaren, muss dem Arbeitgeber nichts mitteilen. Dann hat er aber natürlich auch keinen Anspruch auf die mit der Schwerbehinderten-Anerkennung als verbundenen Vergünstigungen im Betrieb. Dazu gehört etwa ein Zusatzurlaub von einer Woche (fünf Arbeitstagen), der Schwerbehinderten zusteht.
Schwerbehindertenrente
Gerade für ältere Arbeitnehmer bringt die Anerkennung als Schwerbehinderte noch ein zusätzliches Plus. Denn die gesundheitlichen Handicaps sind für die Rente bares Geld wert. Schwerbehinderte können derzeit nämlich noch mit 63 Jahren ein abschlagsfreies vorgezogenes Altersruhegeld erhalten. Ansonsten geht das erst mit 65. Mit Abschlägen gibt es die Schwerbehindertenrente (noch) ab 60 Jahren. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Betroffenen 35 Versicherungsjahre vorweisen können