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Bildungsprämie

Geld vom Staat für Weiterbildung

25.10.2010
Von Anja Lang
Mit der Einführung der Bildungsprämie fördert die Bundesregierung die Durchführung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen. Ein Finanzierungsmodell, das aus insgesamt drei unterschiedlichen Komponenten besteht.
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Laut einer aktuellen Bildungsstudie der OECD liegt Deutschland nur im Mittelfeld der 30 stärksten Industrienationen. Gerade die Älteren und Geringqualifizierten nutzen die Chancen beruflicher Weiterbildung bislang noch zu wenig. Lebenslange Weiterbildung wird für ein erfolgreiches Berufsleben immer wichtiger. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und mit der Bildungsprämie ein Finanzierungsmodell eingeführt, das berufliche Weiterbildung gezielt fördern soll. Die Bildungsprämie besteht aus insgesamt drei Komponenten, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten. Damit soll das Modell in der Bevölkerung eine möglichst breite Anwendung finden.
Komponente eins: Der Prämiengutschein

Beim Prämiengutschein handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss zu den Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme. Bis zu 154 Euro pro Jahr werden vom Staat dafür bereit gestellt, wenn mindestens dieselbe Summe selbst aufgewendet wird. Staat und Bürger teilen sich also die Kosten. Vorraussetzung für den Gutschein ist ein Beratungsgespräch und ein relativ geringes Einkommen. Bei Alleinstehenden darf das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht mehr als 17.900 Euro betragen. Gemeinsam Veranlagte dürfen nicht mehr als 35.800 Euro verdienen.


Komponente zwei: Das Weiterbildungssparen

Das Weiterbildungssparen erlaubt die vorzeitige Entnahme von Geldern aus einem Ansparguthaben mit vermögenswirksamen Leistungen, ohne, dass dabei der Anspruch auf Arbeitnehmerzulage verloren geht. Bislang galt eine Bindungsfrist von, in der Regel, sieben Jahren. Dazu wurde extra das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) erweitert.

Komponente drei: Das Weiterbildungsdarlehen

Das Weiterbildungsdarlehen ist für alle Bürger gedacht, unabhängig von der jeweiligen Einkommenshöhe und der Einkommensform. Das Darlehen zum Zweck der Weiterbildung wird zu besonders günstigen Konditionen angeboten und kommt ohne individuelle Bonitätsprüfung aus. Damit soll für den Bürger die Möglichkeit und der Anreiz geschaffen werden, auch kostenintensivere Maßnahmen wahrnehmen zu können.

Die einzelnen Komponenten sind kombinierbar

Die drei Komponenten der Bildungsprämie können jede für sich, aber auch miteinander kombiniert in Anspruch genommen werden. Das Angebot soll unbürokratisch erhältlich sein. Für die Anlaufphase von drei Jahren stehen insgesamt 45 Millionen Euro zur Verfügung.

Informationen zum Thema

Weitere Informationen zu diesem Thema findet man auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder direkt unter www.bmbf.de/de/7342.php. Achtung falscher link! Richtig ist: http://www.bmbf.de/de/lebenslangeslernen.php

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