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ALG II

Was Beziehern sonst noch zusteht

01.07.2010
Von Rolf Winkel
„Mit dem Arbeitslosengeld II kommen wir nur bis zum 20. des Monats hin“, stellen viele Bezieher der „Stütze“ fest. Um so wichtiger ist es für Betroffene, ihre sozialen Rechte zu kennen. Von kostenlosem Zahnersatz über Riester-Zuschüsse bis zur Rundfunkgebührenbefreiung.
Hartz IV ALG Wohngeld Soziales
Neben den geringen Zahlungen stehen Hartz-IV-Beziehern nämlich meist noch weitere Leistungen anderer Stellen und Ämter zu – worüber Arbeitsagenturen und Sozialämter jedoch kaum informieren.

Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
 
ALG-II-Bezieher können sich von Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien lassen. Ausgenommen sind dabei allerdings diejenigen, die zuvor ALG I bezogen haben und einen Zuschlag zum ALG II erhalten. Die Gebühren für Hörfunk und Fernsehen entfallen grundsätzlich erst ab dem Monat nach der Antragstellung bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Dem Befreiungsantrag muss eine beglaubigte Kopie des jeweiligen Bewilligungsbescheides beigefügt werden.
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Gerade beim Arbeitslosengeld II dauert es häufig lange, bis ein Bewilligungsbescheid des zuständigen Amtes vorliegt. In diesem Fall müssen Antragsteller mit der GEZ zweimal korrespondieren. Zunächst müssen sie ihr den Befreiungsantrag zusenden und später den Bewilligungsbescheid über das Arbeitslosengeld II nachreichen. Die Gebühren werden nur so lange erlassen, wie das Arbeitslosengeld II bewilligt worden ist.


Sozialtarif

Wer keinen GEZ-Obolus mehr zahlen muss, hat auch einen Anspruch auf den so genannten Sozialtarif, den die Telekom AG einkommensschwachen Kunden für den Festnetzanschluss freiwillig gewährt. Sie können so monatlich 6,94 Euro an Gesprächsgebühren und zusätzlich die darauf entfallende Mehrwertsteuer sparen, insgesamt sind das 8,05 Euro.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Streit mit der ARGE über die Höhe des Arbeitslosengeld II, Mietstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen - natürlich haben auch Bezieher von ALG II Rechtsprobleme. Sie können sich aber kostspielige juristische Auseinandersetzungen nicht leisten. Daher steht den Betroffenen meist die staatliche Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu. Auch ALG-II-Bezieher müssen dabei Einkommen und Vermögen offen legen. Abgewiesen werden kann der Antrag beispielsweise dann, wenn jemand zu hohe finanziellen Rücklagen hat. Die Maßstäbe sind bei der Prozesskostenhilfe härter als beim ALG II.
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Leserkommentare

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14.11.2011 23:09 Uhr
Chayenne H.: Leistungskürzung Alg II
mich würde mal folgendes interessieren: wenn die ARGE einem Hilfeempfänger die Leistungen kürzt (wie bei mir aktuell um 30%), ist sie dann verpflichtet (wenn zum Beispiel Kinder oder Jugendliche zur Bedarfsgemeinschaft gehören), Essensgutscheine als Ersatz auszuhändigen?
Die örtliche Tafel bei uns ist Keine Lösung! Zum einen ist die nur 1x wöchentlich und was dort angeboten wird, ist eigentlich ein Witz. Da wird pro Kopf ausgehändigt (was will ich für eine Woche mit z.B. 2 Bananen, 4 Kartoffeln, 1 Broccoli oder Blumenkohl)? Milch gibt's oft gar net und der Rest reicht eigentlich auch nicht. In anderen Städten ist die Abgabe nicht pro Kopf geregelt und da können die Bedürftigen 2 bis 3 mal pro Woche hin gehen und das Angebot ist auch noch größer.
16.11.2010 11:41 Uhr
Redaktion: Günstige Prepaidtarife
Mobilfunk-Sozialtarife gibt es nicht, weder bei der Telekom noch bei der Konkurrenz. Tipp: Zum Mobilfunk-Discounter wechseln. Da sind die Preise günstig. Einen Vergleich der besten Anbieter finden Sie bei uns in der Rubrik "Telefon/Internet".
11.11.2010 14:21 Uhr
lucass: Sozialtarif fuer Mobiltelefon
Wenn es einen Sozialtarif fuer das Festnetz gibt, dann muss es folgerichtig auch einen fuer Mobilfunk-Telefon geben? Liegen dafuer Informationen vor?
17.08.2010 11:47 Uhr
Redaktion: Antwort
zur Frage, ob Sie Ihr Haus verkaufen müssen, können wir natürlich gar nichts sagen. Wir vermuten mal, dass dies notwendig ist, weil Sie die monatlichen Raten nicht mehr zahlen können.

Zur Frage "Hartz IV": Hier kann es eigentlich nur in einem einzigen Fall Probleme geben: Nämlich dann, wenn Sie das Haus ohne plausiblen Grund deutlich unter Wert verkaufen. Dann könne ggf. geargwöhnt werden, dass Sie entweder "versteckte Vereinbarungen" mit dem Käufer getroffen haben oder sich mutwillig "bedürftig" gemacht haben, um Hartz-IV beziehen zu können.

Im Normalfall würde ich einen derartigen Argwohn allerdings nicht erwarten - und dass Sie keinen Gewinn aus dem Verkauf des Hauses erzielen, lässt sich doch einfach aus der Differenz von dem Verkaufspreis und dem, was Sie an die Banken zahlen, belegen.
10.08.2010 10:46 Uhr
Karin Nischan: ALG II und Hausverkauf
Wir haben ein Haus, das jetzt verkauft werden soll, da mein Mann ein Pflegefall ist.
Das haus gehört der Bank, heißt wir haben noch 200.000 Euro zu bezahlen, was aber durch den Verkauf nicht ganz erzielt werden wird. Ich muss aber im Sept. Arbeitslosengeld II beantragen und sehe große Schwierigkeiten voraus. Meine Frage ist nun, was muss ich an Papieren vorlegen um glaubhaft zu versichern, das wir kein Gewinn aus den Verkauf des Hauses ziehen?
05.07.2010 12:02 Uhr
Redaktion: ALG II und Rente
Ob Ihr ALG II richtig ausgerechnet ist, können wir aufgrund Ihrer Angaben nicht sagen. Aber im Prinzip macht die ARGE in Ihrem Fall genau das, was das Gesetz vorschreibt. Denn das ALG II ist keine Versicherungsleistung, sondern eine Leistung, die nach "Bedürftigkeit" gezahlt wird und dabei werden im Prinzip alle Einkünfte nicht nur des Antragstellers, sondern auch seines Ehepartners berückscihtigt. Auch Renten zählen dabei voll als Einkommen, genau wie Lohn, Gehalt oder Krankengeld.

Das bedeutet im Prinzip: Jeder Euro Rente, den Ihre Ehefrau erhält, mindert das ALG II, das Ihnen und Ihrer Frau zusteht, um ebenfalls einen Euro.
01.07.2010 18:21 Uhr
Manfred Spruth: ALG 2 und Rente
Ich beziehe ALG II und meine Frau eine Berufsunfähigkeitsrente unter 600 Euro netto. Jetzt bekomme ich nur noch 60 Euro für meinen Lebensunterhalt und Miet- und Heizkostenzuschlag und meine Frau das Gleiche. Ich finde das nicht gerecht denn ich dachte das meine Frau mit Bezug der Rente ganz aus dem ARGE-System rausfällt. Auf der ARGE bekamen wir zur Antwort" das macht unser Computersystem automatisch so ". Ist das so rechtens?
Foto: colourbox.com ID:2601
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