
Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Wichtig: Werden Laufzeitverträge nicht rechtzeitig kündigt, verlängern sie sich automatisch um einen bestimmten Zeitraum – manchmal ist das ein Monat, es kann aber auch ein Jahr sein. Wer wechseln möchte, sollte daher rechtzeitig kündigen. Und: Bei Preiserhöhungen sollte es ein Sonderkündigungsrecht geben.
Tarif
Enthält der Tarif sowohl den verbrauchsunabhängigen Grundpreis als auch den Verbrauchs- oder Arbeitspreis? Sind sämtliche Preisbestandteile enthalten, also etwa auch Stromsteuer, Mehrwertsteuer und das Netznutzungsentgelt? Gibt der Anbieter eine Preisgarantie? Je länger diese gilt, desto besser – wichtig ist aber, dass etwaige Preissenkungen an den Kunden weitergegeben werden.
Außerdem empfiehlt es sich, die Bestandteile des Tarifs – den Grund- und den Arbeitspreis – genau zu prüfen; für Singles mit einem geringen Verbrauch ist es günstig, wenn der Grundpreis niedriger ist. Familien mit einem höheren Verbrauch fahren dagegen oft mit einem niedrigerem Arbeitspreis besser.
Vorkasse
Bei Verträgen mit Vorkasse ist Vorsicht geboten, denn wenn der Anbieter insolvent wird, ist das Geld weg.
Strompakete
Ebenfalls mit Vorsicht zu genießen sind Strompakete. Bei denen verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme einer bestimmten Strommenge pro Jahr. Verbraucht er weniger, zahlt er drauf – die vereinbarte Menge muss auf jeden Fall bezahlt werden. Außerdem fehlt der Anreiz zum Stromsparen. Verbraucht er mehr als vereinbart, muss er den zusätzlichen Strom teuer zukaufen. Verbraucherschützer meinen: Finger weg von solchen Angeboten, auch wenn sie verlockend einfach klingen.