Seit der Insolvenz des Energie-Billiganbieters Teldafax sind viele Verbraucher sensibilisiert. Von einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter oder in einen Ökostromtarif sollten sie sich aber nicht abbringen lassen.
Gerade bei auf den ersten Blick besonders günstigen Tarifen sollten Verbraucher sehr genau hinsehen. Denn: Verschenken will schließlich niemand etwas. Ein Großteil des Strompreises besteht aus festen Komponenten. So machen laut Bundesnetzagentur rund 20 Prozent des Strompreises die Kosten für die Netznutzung aus, zu etwa vierzig Prozent besteht er aus Steuern und Abgaben und rund 35 Prozent nehmen die Kosten für die Strombeschaffung und den Vertrieb inklusive Gewinnen ein. Bei letzterem können Stromanbieter direkt den Preis beeinflussen und Preisvorteile an Verbraucher weitergeben.
Nichtsdestotrotz kann sich ein Anbieterwechsel stark im Geldbeutel bemerkbar machen – gerade für Verbraucher, die noch den in der Regel teuren Grundversorger-Tarif zahlen. Doch die folgenden Punkte sollten Sie bei einem Wechsel unbedingt beachten:
Preis: Sind im angegebenen Preis alle Bestandteile enthalten? Bonuszahlungen für den Wechsel fallen meist nur im ersten Jahr und damit einmal an. Sie dürfen also nicht überbewertet werden.
Vorauskasse und Kaution: Solche Tarife können sehr nachteilig sein. Das bekommen Teldafax-Kunden nun zu spüren. Im Falle einer Pleite können die geleisteten Zahlungen verloren sein. Bei Vergleichsrechnern im Internet sollte man solcherlei Angebote möglichst gleich aussortieren. Der Biallo.de-Rechner ist vorab so eingestellt, dass diese nicht angezeigt werden.
Strompakete: Bei manchen Anbietern müssen sich die Kunden verpflichten, eine bestimmte Menge Strom abzunehmen, ein sogenanntes Strompaket. Auch hiervon raten Verbraucherschützer ab. Denn: Verbraucht man deutlich weniger Strom, hat man entsprechend draufgezahlt. Bei niedrigerem Verbrauch muss man oft kräftig nachzahlen. Zudem sind Strompakete häufig per Vorauskasse zu zahlen.
Kündigungsfrist und Laufzeit: Hier gilt es, sowohl auf die Kündigungsfrist des bisherigen als auch des künftigen Anbieters zu achten. „In der Grundversorgung beträgt sie einen Monat zum Monatsende. Bei Sonderverträgen gilt, was im Vertrag vereinbart wurde“, sagt Brigitte Ahrens von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Beim neuen Anbieter sollte die Kündigungsfrist maximal drei Monate betragen, besser noch weniger“, sagt Brigitte Ahrens von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dabei sind maximal drei Monate zulässig, kürzere Fristen sind optimaler. Zudem sei ist eine maximale Vertragslaufzeit von einem Jahr empfehlenswert.
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D. Hassfeld: Wechsel mit überteuerter "Grundversorgung"
Wenn der Wechsel nicht reibungslos klappt, erfolgt möglicherweise eine Grundversorgung durch den regionalen Anbieter zum überteuerten Grundtarif. Ich wechsele vorerst nicht mehr, die Grundversorgung für einen Monat hatte anstatt 100 Euro satte 239 Euro gekostet!
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Foto: colourbox.com ID:2933
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