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Erdgas

Vermieter muss Preise vergleichen

30.09.2011
Von Matthias Kutzscher
Millionen Mieter sitzen in Deutschland in der Gaspreis-Falle! Trotz stetig steigender Preise können sie nicht selbst bestimmen, dass der günstigste Versorger liefern soll. Dabei sind Vermieter verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln.
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Besitzern von Mehrfamilienhäusern kann es im Prinzip egal sein, wie viel ihre Mieter für Hausreinigung, Versicherung oder Heizkosten zahlen. Denn Betriebskosten werden zu 100 Prozent weitergereicht. Angesichts deutlich steigender Erdgas-Kosten sitzen jedoch Millionen Mieter in der Preisfalle. Heißt: Sie sind beim Wechsel zum günstigsten Anbieter vor Ort und damit beim Sparen auf die Hilfe ihrer Vermieter angewiesen. Kümmert der sich nicht um einen Preisvergleich sowie einen eventuellen Lieferantenwechsel, können sogar gesetzliche Regeln missachtet werden.
 
Tatsächlich ist in Paragraph 560 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert, dass Hauseigentümer Betriebskosten so niedrig wie möglich halten müssen. Dazu gehören auch die Gaspreise.

Viele Haushalte überweisen zu viel

Wie viele Haushalte aufgrund unwissender oder untätiger Immobilienbesitzer weit mehr als nötig für Erdgas überweisen, kann zwar nur geschätzt werden. Doch fest steht: Von den etwa 40 Millionen Haushalten in Deutschland heizen nahezu 50 Prozent mit Erdgas. Und die Hälfte davon lebe wiederum in Mehrfamilienhäusern, die „oft nur einen Gaszähler haben, so dass die Heizkosten anteilig auf die einzelnen Mieter umgerechnet werden“, sagt Peter Reese vom Energieportal Verivox. Da nach Angaben der Bundesnetzagentur überhaupt erst rund zehn Prozent der Verbraucher hierzulande ihren Gasanbieter gewechselt haben, ergibt sich als Konsequenz: Millionen Haushalte überweisen jedes Jahr viel zu viel für Heizenergie. Dabei kann der Wechsel zu einem anderen Anbieter die Haushaltskasse mächtig entlasten. Wie der Online-Vergleich in unserem Gasrechner zeigt, kann eine Familie je nach Wohnort und Wohnungsgröße schon mal mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.

Vermieter in der Pflicht

Bekommen Mieter mit der Betriebskostenabrechnung eine Erhöhung der Heizkosten um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr präsentiert, kann der Mieter sogar eine Erklärung verlangen. Kann oder will der Vermieter nun nicht die Gründe für die Preissteigerung und ihre Unvermeidbarkeit darlegen, darf er wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit die Nebenkosten nicht umlegen. So urteilte unter anderem das Kammergericht Berlin in einem viel beachteten Urteil 2006 (Az. 12 U 216/04). Allerdings haben Vermieter erheblichen Spielraum beim Wirtschaftlichkeitsgebot nach Paragraf 560 BGB. So müssen zwar grundsätzlich Preisvergleiche durchgeführt werden. Doch eine Pflicht, den günstigsten Anbieter auch zu wählen, ergibt sich daraus nicht.

Gute Referenzen, Qualitätsleistungen, Kostenpauschalen oder auch günstige Zahlungsbedingungen können Argumente für den teureren Lieferanten sein. Wichtig ist, dass die Wahl bei drastischen Kostensteigerungen auch hinlänglich begründet wird. In diesem Fall sind Mieter meist machtlos. Wer sich mit hohen und stetig steigenden Energiekosten dennoch nicht zufrieden geben möchte, sollte seinen Vermieter ansprechen und auf eine sinnvolle Lösung für beide Seiten hinwirken.
 
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