29.07.2010   Startseite   RSS   Inhalt  

Energiekosten

Wenn die Stromrechnung nicht stimmt

Hans W. aus München fiel aus allen Wolken: Sein Stromversorger hatte ihm eine Jahresrechnung über 156.599,16 Euro zugeschickt. Der Mann sollte fast eine Million Kilowattstunden in seiner Zwei-Zimmer-Wohnung verbraucht haben. Im Jahr zuvor waren es nur 1.811.
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„Leider sind falsche Abrechnungen kein Einzelfall“, weiß Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher. Es komme immer wieder vor, dass die Rechnung für Strom, Gas oder Fernwärme zu hoch ausfällt. Peters’ Erfahrungen: Verteuerungen um etwa 20 bis 35 Prozent sind in der Regel auf leidige Preissteigerungen und häufig auch auf Mehrverbrauch zurückzuführen. Übersteigt die neue Rechnung die Vorjahressumme allerdings um das Doppelte und mehr, sollten die Alarmglocken läuten. Sein Tipp: Wer einmal im Monat sämtliche Zählerstände notiert, kommt Fehlern besser auf die Schliche.

Bei Auffälligkeiten sollte man immer erst selbst nachrechnen. Sind alle Tarife korrekt angegeben, die Zählerstände korrekt eingetragen? Wurden sämtliche Abschlagszahlungen miteinbezogen? Gab es Tariferhöhungen? Stromversorger beispielsweise sind dazu verpflichtet, eine so übersichtliche Rechnung zu erstellen, dass das Nachrechnen kein Problem sein darf. Wer mit Strom- oder Gasabrechnung nicht allein klar kommt, kann sich an eine Verbraucherzentrale vor Ort oder an eine Mieterschutzorganisation wenden und gegen geringe Gebühr nachrechnen lassen.
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Nicht auf die lange Bank schieben

Bei Unregelmäßigkeiten sollte man schnell reklamieren. Für Stromkunden heißt das, sich direkt mit dem Versorger in Verbindung setzen. Wer seine Heizkostenabrechnung für zu hoch hält, muss bei seinem Vermieter nachfragen. Oder direkt beim Gaslieferanten, je nach Gegebenheit.

Abrechnungsfehler passieren

Sind die Zählerstände korrekt abgelesen, stellt sich die Abrechnung aber schon auf den ersten Blick als viel zu hoch heraus, kann das an einem Fehler im Abrechnungsprogramm des Versorgers liegen oder an einem Eingabe- oder Bedienungsfehler. Bei horrenden Summen wie im Fall von Hans W. helfen beispielsweise die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBELTV), Paragraf 30, weiter. Danach gilt: „Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit sich aus den Umständen ergibt, dass offensichtliche Fehler vorliegen…“ Für den Verbraucher bedeutet dies: Phantasiesummen nicht bezahlen und darauf dringen, dass der Versorger die Rechnung letztlich für ungültig erklärt und eine neue anhand der bisherigen Verbrauchsmuster ausstellt. Das kann allerdings viel Nerven kosten.

Selbst verursachter Zahlendreher

Viele Kunden lesen ihre Zähler selbst ab. Auch dabei kann es zu Fehlern kommen, die Nachzahlungsforderungen oder auch Erstattungen nach sich ziehen können. Wer merkt, dass er einen Zahlendreher selbst verschuldet oder den Zähler im Keller verwechselt hat (Wasser oder Gas statt Strom und umgekehrt), sollte sich sofort beim Versorger melden und gleich den neuesten Zählerstand zur Hand haben. Auf dieser Basis sind die Versorger oftmals bereit, die Rechnung zu korrigieren. Zahlen schönen und schummeln bringt auf Dauer nichts, warnen Verbraucherschützer. Die Nachzahlung holt einen irgendwann ein.

Installation defekt

Mehrverbrauch kann auch durch ein defektes Gerät (Elektroheizung oder Durchlauferhitzer) verursacht sein. Manchmal ist der Nachbar versehentlich falsch angeschlossen worden. In seltenen Fällen wird Strom bewusst abgezweigt. Stillen Energiefressern lässt sich auf die Spur kommen, indem alle Geräte im Haushalt abgeschaltet werden und der Stromzähler dann über einige Stunden beobachtet wird. Dreht sich die Uhr weiter, stimmt etwas nicht. Ein Elektriker kann dann für Abhilfe sorgen. Die verbrauchte Energie muss allerdings gezahlt werden.

Zähler kaputt

Stimmen Zählerstände und Abrechnung, aber der Verbrauch ist dennoch rätselhaft hoch, sollte man seinen Zähler vom Sachverständigen checken lassen. Das Gerät kann defekt sein. Das Risiko dabei: Arbeitet es fehlerfrei, muss der Kunde den Check bezahlen.
Markus Schüren   28.08.2009

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