Auch die deutsche Zollverwaltung nutzt das Internet zur Versteigerung. Interessenten können beim
Zoll im Rahmen einer Auktion an sieben Tagen die Woche Artikel ersteigern.
Unter der Internetadresse www.zoll-auktion.de/auktion/ bietet der Zoll Waren zur Versteigerung an. Die angebotenen Artikel sind in Kategorien unterteilt und müssen grundsätzlich nach Abschluss der Versteigerung bei der zuständigen Dienststelle abgeholt werden. Nach Rücksprache und entsprechender Vereinbarung kommt auch ein Versand innerhalb Deutschlands in Betracht.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Versteigerung ist, dass sich der Interessent auf den Zollseiten registriert. Mit der Registrierung erkennt er die
Versteigerungsbedingungen an.
Die Auktion selbst erfolgt nach den üblichen Regeln: Die zu versteigernden Artikel werden zu einem Mindestgebot ausgeboten. Die Erhöhung des Gebots erfolgt in festgelegten Schritten. Das nächsthöhere mögliche Gebot wird automatisch angezeigt. Davon unabhängig kann auch ein höheres Gebot abgegeben werden. Die Auktionen laufen zeitlich begrenzt.