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Verpackungen

Preiserhöhung durch die Hintertür

29.11.2009
Von Isabell Noé
Eine Tafel Schokolade wiegt hundert Gramm, eine Flasche Bier fasst einen halben Liter – bis zum April 2009 konnte man sich auf solche Standards verlassen. Dann wurde die Fertigpackungsverordnung neu geregelt und seither haben die Hersteller bei den Füllmengen freie Hand. Zum Ärger der Verbraucherschützer, die warnen: Es gibt weniger Inhalt fürs gleiche Geld.
Supermarkt Verpackung Preiserhöhung Verordnung
Haben Sie sich jemals gefragt, warum Wein meistens in 0,75 Literflaschen angeboten wird? Oder warum eine Tafel Schokolade, egal ob quadratisch oder lang, genau 100 Gramm wiegt? Solche Packungsgrößen erscheinen uns ganz selbstverständlich, doch sie sind kein Zufall. Die Fertigpackungsverordnung regelt genau, in welchen Einheiten bestimmte Waren verkauft werden dürfen. Zumindest war das bis zum letzten April so. Auf Druck der EU fielen damals die meisten der noch bestehenden Füllmengenvorgaben weg. Lebensmittel wie Milch, Schokolade oder Bier sowie Waschmittel und Reiniger dürfen nun in beliebigen Verpackungsgrößen in den Regalen stehen. Einheitsgrößen gibt es jetzt nur noch für Wein, Sekt und Spirituosen.
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Eine kundenfreundliche Neuregelung, lobten Hersteller und Händler. Schließlich gebe es immer mehr Single-Haushalte und die bevorzugten eben kleinere Einheiten. Verbraucherschützer waren über die neue Freiheit indes weniger begeistert. Schon im Vorfeld warnten sie vor schleichenden Teuerungen. Statt den Preis zu ändern würden die Hersteller nun einfach die Menge reduzieren, möglichst so, dass es den Käufern gar nicht auffällt. War die Befürchtung berechtigt?


Süßigkeiten werden schlanker

Bislang fällt die Bilanz gemischt aus: Bei den Grundnahrungsmitteln hat sich noch nicht allzu viel getan. Milch wird in der Regel immer noch in der Ein-Liter-Packung angeboten und Mehl gibt es weiterhin kiloweise. Auf die Neuregelung vom April haben die Hersteller bislang also nicht reagiert. Grund zur Entwarnung ist das aber nicht. Gerade bei Süßigkeiten oder im Non-Food-Bereich, wo die Verpackungseinheiten schon vorher weitgehend freigegeben waren, wird geschrumpft – allerdings nur der Inhalt, nicht der Preis. Schlanker ist etwa der Schokoriegel „Milky Way“ geworden: Statt 26 Gramm bringt er jetzt nur noch 21,9 Gramm auf die Waage. 4,1 Gramm Unterschied klingen nicht viel – letztlich ist ein Milky-Way dadurch aber um 18,7 Prozent teurer geworden. Bei Brandts Schokolinsen reduzierte sich die Füllmenge um 100 Gramm, was einer Preiserhöhung von 66,7 Prozent gleichkommt. Noch verheerender war der Schrumpfungsprozess bei der Clerasil Akut Pickel-Creme: Statt 30 ml fasst die Tube nun nur noch 15 ml - der Preis blieb der gleiche.

Ausgerechnet hat das die Verbraucherzentrale Hamburg, die schon seit 2005 Beispiele für versteckte Preiserhöhungen sammelt. Aufpassen müssen Käufer demzufolge auch bei Obst und Gemüse: Bei abgepackten Gebinden sind die meisten so sehr an die üblichen Einheiten von einem Kilo oder einem Pfund gewöhnt, dass ihnen gar nicht auffällt, wenn ein Beutel Äpfel nur noch 900 Gramm oder ein Beutel Tomaten nur noch 400 Gramm fasst. Für die Hersteller ist die Mengenreduzierung eine komfortable Art, Preise zu erhöhen, ohne die Kunden zu vergraulen. Enthält beispielsweise eine Packung Always Ultra statt 32 Damenbinden nur noch 28, ist das offenbar eher zu verschmerzen als eine Verteuerung um 50 Cent. 

Verdächtige Umgestaltung

Um die Verbraucher über den Inhaltsverlust hinwegzutrösten, werden die verschlankten Produkte gelegentlich in ganz neuem Gewand präsentiert. So fällt die neue Philadelphia-Packung im Frischkäseregal durch ihre ungewöhnliche ovale Form auf – dass 25 Gramm weniger drin sind, kann man dann schon mal übersehen. Bei neuem Design sollten Verbraucher also immer prüfen, ob sich neben der Optik nicht auch der Inhalt geändert hat. Gewisse Designänderungen sind nämlich oft nötig, wenn die Füllung reduziert werden soll. Fehlende Masse einfach durch Luft zu ersetzen, geht nur in gewissem Rahmen. Wenn die Verpackung 30 Prozent größer ist als der Inhalt, gilt das als Mogelpackung – und solche Schummeleien sind verboten.

Grundpreis schafft Klarheit

Ganz hilflos stehen die Kunden der Verpackungsvielfalt nicht gegenüber. Besonders wichtig ist es jetzt, auf den Grundpreis zu achten. Das ist der Preis pro Kilo, Liter oder 100 Gramm. Die Händler müssen den Grundpreis zusätzlich zum Verkaufspreis angeben. Und auch wenn die Angaben nicht immer so gut lesbar sind, wie man sich das wünschen würde, lohnt es sich genau hinzusehen. Denn bei einem Grundpreis-Vergleich sind Verpackungstrickser ganz schnell enttarnt. 
 

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Leserkommentare

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04.02.2010 10:01 Uhr
Breuer Werner: Fertigpackungsverordnung ändern
Diese kundenunfreundliche Neuregelung muss wieder durch die
Verantwortlichen Politiker geändert werden. Sie fördert nur die kriminelle Ausweitung von Betrug und Ausbeutung. Die Politiker müssen mehr auf
Klarheit und Ehrlichkeit der verantwortlichen drängen.
Notfalls mit Bestrafung wegen verschleiertem Betrug und Kriminalisierung.
Der normale Bürger muss sich wieder auf seine Regierung verlassen können.
Foto: Colourbox.com ID:2301
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