Jede Woche wieder: Schnäppchen-Angebote bei Discountern, Drogerie- und Elektronikmärkten locken die Kunden. Doch oft ist die Ware viel zu schnell ausverkauft – das sorgt für Verärgerung bei den Verbrauchern und ist Verbraucherschützern ein Dorn im Auge.
Sie haben den Lockvogel-Angeboten daher den Kampf angesagt und eine Möglichkeit für Kunden geschaffen, sich über die dubiosen Schnäppchen zu beschweren. Wer dort reinschaut, kann sich vorab manchen Ärger sparen – oder ihn hinterher wenigstens loswerden.
Der Internetauftritt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beherbergt das Portal
"Stopp den Lockvogel!". Dort können Kunden ihre Erfahrungen mit Lockvogel-Angeboten loswerden – und werden feststellen, dass sie mit ihren Erlebnissen nicht allein sind. Tausendfach haben (verhinderte) Käufer diese Möglichkeit schon genutzt, um sich Luft zu machen. Die Forums-Einträge umfassen große Lebensmittel-Discounter ebenso wie Bau- und Drogeriemärkte.
Das System ist immer gleich: Die beworbenen Artikel – von der Fischkonserve bis zur Mikrowelle, vom Koffer bis zur Obsttorte – sind bereits kurz nach Marktöffnung ausverkauft, weil nicht in ausreichender Menge vorhanden. Mehr als 4.000 Beschwerden bis Juli 2011 sprechen eine deutliche Sprache. Häufig genannt: die Discounter Netto, Lidl und Aldi Nord. Meist handelte es sich um beworbene Schnäppchen aus den Bereichen Telekommunikation und Computer, die zum Einkaufszeitpunkt schon nicht mehr vorrätig waren, und am häufigsten hörten die Kunden zur Begründung: "Die beworbene Ware ist bereits ausverkauft."
Die Verbraucherschützer zielen mit ihrer Aktion nicht nur darauf ab, den Kunden Gelegenheit zu bieten, ihren Ärger loszuwerden und andere Kunden zu warnen. Sie wollen den Discounter-Ketten darüberhinaus systematisches Vorgehen nachweisen und sie zur Unterlassung der irreführenden Werbung zwingen: Dabei handle es sich nämlich nicht um Ausnahmen, sondern um eine gezielte Unternehmensstrategie. In mehreren Fällen mahnten die Verbraucherschützer Unternehmen wegen unlauterer Werbung ab; gegen Lidl gewannen sie sogar ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (AZ: I ZR 183/09).