Schnäppchen
Jagd mit Hindernissen
Wo „Schnäppchen“ draufsteht, sind Schnäppchen drin? Schön wär’s – dann könnte man die Angebote in den Prospekten, wie sie zum Beispiel Mediamarkt, Saturn & Co. regelmäßig herausgeben, nämlich bedenkenlos nutzen. Verbraucherschützer aber warnen: Nicht nur, dass die vermeintlichen Sonderangebote häufig keine sind – kritische Verbraucher stoßen oft auch auf seltsame Hürden beim Preisvergleich.
Jeder kennt sie: die Sonderangebots-Prospekte von Mediamarkt, Saturn, Karstadt oder Promarkt, die in knalligen Farben und übergroßen Lettern aktuelle Schnäppchen anpreisen – von der Digitalkamera bis zum Toaster, von der Waschmaschine bis zum TV-Gerät, vom Laptop bis zum Kaffeeautomaten. Glaubt man den Angaben, können Verbraucher mit einem Kauf gar nichts falsch machen, so günstig scheinen die Preise. Und wenn nicht, gibt es ja immer noch die Möglichkeit eines Preisvergleichs im Internet – zumindest theoretisch.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jedoch wollte es genauer wissen. Sie hatte sich in einer Stichprobe verschiedene Werbeprospekte von Elektromarkt-Ketten angesehen und versucht, für die dort angebotenen Geräte einen Preisvergleich im Internet anzustellen. Ihre Annahme: Preisvergleichs-Seiten im Internet entlarven vermeintliche Preisknüller schnell als Flop, und mit einem Preisvergleich bringt sich der aktive Kunde auf die sichere Seite. Doch ganz so einfach ist es offenbar nicht – Konsumenten können auf dem Weg zum Schnäppchen an vielen Hürden scheitern.
Unvergleichbare Angebote
Bei gut 20 Prozent der unter die Lupe genommenen Artikel konnten die Verbraucherschützer trotz des Einsatzes mehrerer spezialisierter Suchmaschinen keinen Preisvergleich machen. Entweder hieß es: „keine Suchergebnisse“ – oder es fanden sich ein, zwei Onlineshops, die allerdings die beworbenen Geräte zumeist nicht kurzfristig liefern konnten.
Schreibfehler in der Typbezeichnung
Immerhin ließ sich dafür bei knapp jedem dritten der „unvergleichlichen Schnäppchen“ eine Erklärung finden: „Einige Annoncen lasen sich wie Arbeiten aus einem Pisa-Vergleichs-Test: mit Schreibfehlern und Auslassungen“, spotten die Verbraucherschützer. Für Verbraucher, die anhand der Angaben einen Preisvergleich starten wollen, sind die Fehler allerdings mehr als ärgerlich, denn sie erschweren die Suche nach dem genannten Modell erheblich. So wurde ein AEG-Wäschetrockner namens „Lavatherm“ zum Modell „Lavertherm“, bei einem Philips-Fernseher fehlten Ziffern der Typbezeichnung. Der Fehlerteufel schlug auch bei einem Computer-Monitor von Acer sowie einem Kaffeeautomaten von Siemens zu.
Fehlende Angaben
Noch irritierender waren die dürftigen Beschreibungen von groß angepriesenen Geräten wie einem „Exquisit Tisch-Gefrierschrank“ oder einem „Grundig 94 cm (37’’) LCD-TV“ – mehr Informationen gab’s nicht. Weitere Angaben über Baureihe, Typbezeichnung oder Modell fehlten. Solche preislich nicht überprüfbare Reklame schaltete neben dem Warenhaus Karstadt auch Promarkt. „Typenangaben werden in unseren Prospekten nicht erwähnt, wenn sie aus unserer Sicht nicht relevant sind“, erfuhren die Verbraucherschützer dazu lapidar bei der Elektromarkt-Kette. Und staunten über diese Einlassung: Immerhin listet Grundig 37-Zoll-Fernseher, je nach Modell, zwischen 500 und 2.000 Euro – um welches Modell es sich bei dem Sonderangebot tatsächlich handelt, ist also von größter Bedeutung für den Kaufpreis.
Einmal groß rauskommen
In der Musik nennt man es „One Hit Wonder“ – wenn Bands oder Interpreten nur einen einzigen Hit landen können. Bei den Elektromärkten gibt es etwas Ähnliches: Groß beworbene Geräte findet man nur im Prospekt, aber nicht im Internet – und das trotz tausender Online-Shops. Zwei Drittel aller von den nordrhein-westfälischen Verbraucherschützern untersuchten Möchtegern-Schnäppchen fielen in diese Kategorie. Eine mögliche Erklärung für die Einmaligkeit der Angebote: Manche Modellvarianten werden nach Auskunft der Händler exklusiv für die Elektromärkte gefertigt oder konfiguriert. Eine Vergleichbarkeit mit anderen Geräten ist da nur schwer gegeben – vor allem, wenn außer der Typbezeichnung weitere Angaben Mangelware sind.
Geduld spart Geld
Bei jedem zweiten Technik-Angebot kam es nach Beobachtung der Verbraucherschützer dazu, dass die angebotenen Waren zunächst ausschließlich beim entsprechenden Markt erhältlich waren – und erst mit Verspätung bei der Konkurrenz. Wer wartete, konnte dann allerdings jede Menge Geld sparen: Für einen Mini-Camcorder, der anfangs exklusiv von Mediamarkt mit 199 Euro beworben wurde, lagen die Preise der Konkurrenz elf Wochen später bei knapp 114 Euro. Geduldige wurden auch bei einem Siemens-Kaffeeautomaten belohnt: Anfangs exklusiv für 1.099 Euro angeboten, kostete das Gerät Wochen später nur noch 786 Euro in einem Online-Shop.
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