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Azofarbstoffe

Bunt und ungesund

Leuchtend grüne Bonbons, knallgelbe Lutscher, verführerisch rote Götterspeise: Viele Süßigkeiten für Kinder sind ganz besonders intensiv gefärbt. Doch einige der künstlichen Farbstoffe sind nicht ganz unbedenklich. Deswegen tragen viele Süßigkeiten ab sofort einen Warnhinweis. Und Verbraucher tun gut daran, diesen ernst zu nehmen und sich nach ungefährlichen Alternativen umzusehen.
Süßigkeit Farbstoff Bonbons Gesundheit
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg enthält jede dritte bunte Süßware einen oder mehrere der gesundheitlich umstrittenen Inhaltsstoffe. Darunter sind auch der Farbstoff Chinolingelb und die sogenannten Azofarbstoffe – und für exakt diese gilt nun eine Kennzeichnungspflicht. Daher findet sich seit 20. Juli 2010 auf vielen Süßigkeiten ein Warnhinweis: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“, steht nun auf den Packungen. Hintergrund ist die Verwendung künstlicher Farbstoffe, die im Verdacht stehen, das Verhalten von Kindern zu beeinflussen.
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Um welche Stoffe geht es? Um die Farbstoffe Tartrazin (oft ist in der Zutatenliste auch nur die E-Nummer angegeben: E 102), Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot AC (E 129). Diese synthetischen Buntmacher finden sich häufig in Süßigkeiten, etwa in Bonbons oder Kaugummis, aber auch in Limonaden, Pudding und Speiseeis.

Warum ist ein Warnhinweis nötig?
 
Azofarbstoffe und Chinolingelb sind künstlichen Ursprungs. Die Lebensmittelproduzenten verwenden sie gern, weil sie eine intensive Färbung der Produkte ermöglichen, licht- und säurebeständig sowie hitzestabil sind – und preisgünstig in der Herstellung. Die Farbstoffe stehen allerdings im Verdacht, Allergien auszulösen, Krebs zu erregen und die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern zu beeinträchtigen. Entsprechende Zusammenhänge werden schon lange diskutiert – und eine britische Studie kam 2007 zu dem Schluss, der Verzehr der umstrittenen Farbstoffe könne sich negativ auf die Aufmerksamkeit von Kindern auswirken.

Das EU-Parlament hatte sich infolgedessen für ein Verbot der künstlichen Färbemittel stark gemacht. Doch die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde Efsa war der Ansicht, es gebe noch keine ausreichenden Beweise über einen Zusammenhang zwischen dem Konsum von Azofarbstoffen und Gesundheitsschädigungen. Daher beschloss die EU nur eine begrenzte Kennzeichnungspflicht: Betroffene Süßigkeiten müssen ab 20. Juli 2010 mit einem (allerdings unscheinbaren) Warnhinweis versehen werden. Er lautet: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“.
 
Steht der Hinweis überall drauf, wo Azofarbstoffe drin sind? Nein. Alkoholische Getränke zum Beispiel müssen nicht gekennzeichnet werden, und auch sonst gibt es eine Reihe Lebensmittel, die Azofarbstoffe oder Chinolingelb enthalten können und nicht gekennzeichnet sind. Hier hilft nur das Studium der Zutatenliste.
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Sandra Petrowitz   22.07.2010

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