03.09.2010   Startseite   RSS   Inhalt  

Kamin- und Kachelöfen

Nachhaltig, günstig und CO2-neutral

Kamine und Öfen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, denn Holz ist ein nachwachsender und günstiger Brennstoff. Doch entstehen dabei auch Schadstoffe, für deren Emission nun erstmals gesetzliche Grenzwerte gelten. Was es zu beachten gibt.
Kamin Kachelofen Energie Grenzwert
Nach einem Winterspaziergang bei klirrender Kälte gibt es wohl kaum etwas Schöneres als sich vor einem prasselnden Kaminfeuer aufzuwärmen. In Deutschland kommt – statistisch betrachtet – mehr als ein Drittel der Bevölkerung in diesen Genuss. Denn in 14 Millionen Haushalten wird wieder in Kaminen, Kachel- und Kaminöfen ‚eingeheizt’ – mit steigender Tendenz.

Mit dem Wunsch nach behaglicher Chalet-Romantik hat dies allerdings nur am Rande zu tun. Holz wartet gegenüber fossilen Brennstoffen mit unschlagbaren Vorteilen auf: Es ist derzeit bis zu 40 Prozent günstiger als Gas und Öl und in – fast – jeglicher Hinsicht ökologisch, denn Holz wächst nach, bedarf im waldreichsten Land Europas keiner weiten Transporte und bei der Verbrennung entsteht nur soviel des für die Klimaerwärmung verantwortlichen CO2, wie der Baum im Laufe seines Lebens eingelagert hat und auch bei natürlicher Verrottung wieder abgeben würde.
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Das rundum gute Gefühl beim Anblick lodernder Flammen erhält durch Untersuchungen der letzten Jahre aber leider einen ziemlichen Dämpfer. Bei der Verbrennung von Holz quillt Staub aus den Schornsteinen, 97 Prozent davon Feinstaub, der für unsere Gesundheit gefährlichste aller Schadstoffe in der Luft. 24.000 Tonnen blasen private Haushalte dadurch inzwischen jährlich in die Umwelt und damit deutlich mehr als alle Diesel-PKW und –LKW zusammen (21.000 Tonnen).


Grenzwerte für Emissionen aus Kaminen und Öfen

Da die Zunahme der Nutzung von Holz als Brennstoff ökologisch sinnvoll und wünschenswert ist, müssen die Schadstoffemissionen begrenzt, alte ‚Dreckschleudern’ still gelegt und innovative Gerätetechnik gefördert werden. Das ist das Ziel der Novellierung der „1. Bundesimmissionsschutzverordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ (1.BImSchV), die im Februar in Kraft tritt. Sie legt für Öl-, Gas- und Holzheizungsanlagen strengere, für Kamine und Öfen aller Art erstmals Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenstoffmonoxid sowie Mindestwirkungsgrade fest, die sich am jeweiligen Stand der Technik orientieren.

Die Hersteller sind damit verpflichtet, eine Typprüfung vorzunehmen und die Einhaltung der Grenzwerte in einer Bescheinigung für die Käufer zu dokumentieren. In einer zweiten Stufe ab 2015 gelten dann für neue „Einzelraumfeuerungsanlagen“ noch einmal drastisch gesenkte Grenzwerte, bei den Staubemissionen etwa generell 20 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m³) gegenüber 150 mg/m³ bei heute bereits vorhandenen Kaminen und Öfen. Deren Eigentümer sollten zunächst entweder über eine Prüfbescheinigung des Herstellers oder die Messung durch den Schornsteinfeger die Höhe der Emissionen feststellen. Werden die Grenzwerte bei Staub und Kohlenmonoxid (4 g/m³) überschritten, heißt es mit Filtern nachrüsten oder außer Betrieb nehmen – allerdings je nach Alter im Rahmen eines langfristigen Zeitplans ab 2014. Zusätzlich gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmeregelungen etwa für fest eingemauerte Feuerstätten wie Kamine und Kachelöfen, antike Prachtexemplare oder Öfen als einzige Wärmequelle.
 

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Helga Riedel   19.01.2010

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