
Klimaschutz
Kohlendioxid kompensieren
Ökogas
Umweltschonend heizen
Grenzwerte für Emissionen aus Kaminen und Öfen
Da die Zunahme der Nutzung von Holz als Brennstoff ökologisch sinnvoll und wünschenswert ist, müssen die Schadstoffemissionen begrenzt, alte ‚Dreckschleudern’ still gelegt und innovative Gerätetechnik gefördert werden. Das ist das Ziel der Novellierung der „1. Bundesimmissionsschutzverordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ (1.BImSchV), die im Februar in Kraft tritt. Sie legt für Öl-, Gas- und Holzheizungsanlagen strengere, für Kamine und Öfen aller Art erstmals Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenstoffmonoxid sowie Mindestwirkungsgrade fest, die sich am jeweiligen Stand der Technik orientieren.
Die Hersteller sind damit verpflichtet, eine Typprüfung vorzunehmen und die Einhaltung der Grenzwerte in einer Bescheinigung für die Käufer zu dokumentieren. In einer zweiten Stufe ab 2015 gelten dann für neue „Einzelraumfeuerungsanlagen“ noch einmal drastisch gesenkte Grenzwerte, bei den Staubemissionen etwa generell 20 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m³) gegenüber 150 mg/m³ bei heute bereits vorhandenen Kaminen und Öfen. Deren Eigentümer sollten zunächst entweder über eine Prüfbescheinigung des Herstellers oder die Messung durch den Schornsteinfeger die Höhe der Emissionen feststellen. Werden die Grenzwerte bei Staub und Kohlenmonoxid (4 g/m³) überschritten, heißt es mit Filtern nachrüsten oder außer Betrieb nehmen – allerdings je nach Alter im Rahmen eines langfristigen Zeitplans ab 2014. Zusätzlich gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmeregelungen etwa für fest eingemauerte Feuerstätten wie Kamine und Kachelöfen, antike Prachtexemplare oder Öfen als einzige Wärmequelle.