Bei acht bis dreizehn Punkten erhält der Verkehrssünder eine Verwarnung und den Hinweis auf das freiwillige Aufbauseminar. Bei acht Punkten können noch vier Strafpunkte abgebaut werden. Ab neun bis dreizehn Punkten sind es dann nur noch zwei Punkte, die vom Konto gelöscht werden.
Beim Erreichen von 14 bis 17 Punkten ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme am Aufbauseminar an. Hält sich der Fahrer nicht an die vorgegebene Frist – in der Regel sind das acht Wochen - kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Punkte werden jetzt nicht mehr gelöscht. Allerdings besteht die Möglichkeit, im Anschluss an das Aufbauseminar, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen – nicht zu verwechseln mit der MPU.
Die verkehrspsychologische Beratung ist nämlich freiwillig und man kann mit ihr immerhin noch zwei Punkte löschen. Verkehrspsychologische Berater sind für diese Tätigkeit speziell ausgebildet und zugelassen. In einem Einzelgespräch sollen sie helfen, die Ursachen der Mängel aufzudecken und Wege zur Vermeidung von neuen Auffälligkeiten aufzuzeigen. Zeitlich sind dafür etwa vier Stunden vorgesehen. Die Gesprächsinhalte sind vertraulich und unterliegen der beruflichen Schweigepflicht. Auch diese Möglichkeit des Punkteabbaus ist nur alle fünf Jahre möglich. Die Kosten dafür betragen etwa 300 Euro.
| Punktestand | Aktion | Punkteabbau | Kosten |
| 1 bis 8 Punkte | Freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar | 4 Punkte | 150 bis 400 Euro |
| 9 bis 13 Punkte | Verwarnung und Hinweis auf freiwilliges Aufbauseminar (erfolgt bereits ab Punkt 8) | 2 Punkte | Ca. 200 Euro |
| 14 bis 17 Punkte | Verpflichtende Teilnahme am Aufbauseminar, freiwillige Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung | Kein Punktabzug für Aufbauseminar, 2 Punkte für Teilnahme an verkehrspsych. Beratung. | Ca. 200 Euro Aufbauseminar, ca. 300 Euro Verkehrspsych. Beratung |
| 18 Punkte und mehr | Führerscheinentzug | Alle Punkte werden gelöscht | Kosten für einen neuen Führerschein |