Auch 2011 kommen wieder jede Menge Änderungen auf deutsche Autofahrer zu: Die Winterreifenpflicht und Wechselkennzeichen sind nur zwei davon. Wir haben die wichtigsten Neuerungen im Straßenverkehr für Sie zusammengefasst.
Wechselkennzeichen für bis zu drei PKW
Besitzer von mehren Fahrzeugen dürfen sich freuen, denn etwa ab Sommer nächsten Jahres soll das Wechselkennzeichen kommen. Das heißt einmal anmelden und dann bis zu drei PKW abwechselnd damit fahren. Das dürfte vor allem für Besitzer von Saisonfahrzeugen interessant sein. Denn so können mit nur einem Kennzeichen zum Beispiel neben dem Alltagsauto noch ein Cabrio und ein Oldtimer genutzt werden. Kennzeichen umschrauben - fertig. Die
Haftpflichtversicherung soll sich nach dem Auto mit der höchsten Typklasse richten. Unterm Strich dürfte dies günstiger sein, als wenn alle drei Wagen – wie bisher - separat versichert werden.
Was die Steuer betrifft, ist noch strittig, ob alle Fahrzeuge der Flotte einzeln besteuert werden oder nur das größte Auto mit dem höchsten Verbrauch. Motorräder und Reisemobile sind leider von der neuen Wechselkennzeichen-Regelung ausgenommen. Sie brauchen weiterhin jeder ein eigenes Kennzeichen sowie eine eigene Versicherung.
Tagfahrleuchten werden Pflicht
Neue PKW und Transporter, die nach dem 7. Februar ihre Typzulassung erhalten, müssen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Das Tagfahrlicht schaltet sich automatisch ein, wenn der Motor angelassen wird. Dadurch sollen Fahrzeuge besser gesehen und Unfälle vermieden werden. Ältere PKW müssen nicht nachgerüstet werden. In insgesamt 22 EU-Ländern ist das Fahren mit Licht am Tag bereits Pflicht. In Deutschland, Frankreich und der Schweiz wird es bislang nur empfohlen.
Bundesweiter Führerschein mit 17
Das Modellprojekt Führerschein mit 17 hatte Erfolg: Nach fünf Jahren Pilotphase wird das Begleitete Fahren mit 17 jetzt bundesweit dauerhaft eingeführt. Die Zahlen sprechen für sich. So verursachten nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenverkehr Modellprojekt-Teilnehmer im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens 22 Prozent weniger Unfälle, als konventionell ausgebildete Autofahrer und auch die Zahl der Verkehrsverstöße ging um ein Fünftel zurück.
Winterreifen werden Pflicht
Die Winterreifenpflicht kommt. Bei Schnee und Eis müssen Autos in Zukunft mit entsprechenden Reifen ausgestattet sein. Das heißt, wenn es schneit und friert, müssen Winter- oder Ganzjahresreifen montiert sein. Wer trotzdem mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Europaweite Bußgeldbescheide
Im EU-Ausland begangene Verkehrsdelikte werden seit kurzem auch in Deutschland geahndet. Vollstreckt werden Geldbußen ab 70 Euro aufwärts. 2011 ist das erste volle Jahr, in dem diese Regelung gilt. Gegen das EU-Knöllchen kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch bei einer deutschen Behörde eingelegt werden. Wird dem nicht stattgegeben, besteht immer noch ein Einspruchsrecht gegenüber der ausländischen Behörde. Die Kommunikation muss dann allerdings in der entsprechenden Landessprache erfolgen.
Neue Regional- und Typklassen
Wie jedes Jahr, treten mit dem Jahreswechsel auch die neu berechneten Regional- und Typklassen der deutschen
KFZ-Versicherer in Kraft. Bei der PKW-Haftpflicht ändert sich für rund 70 Prozent der Autofahrer dadurch nichts. Knapp ein Drittel muss dagegen mit Preisanpassungen rechnen. Am günstigsten fahren übrigens PKW-Besitzer, deren Fahrzeuge in den Kreisen Elbe-Elster, Mecklenburg-Strelitz und Oberspreewald-Lausitz zugelassen wurden. Am teuersten wird die Haftpflicht für Fahrer in Kaufbeuren, Passau und Berlin. Im Kaskobereich sind knapp 40 Prozent der Autofahrer von Prämienanpassungen betroffen. Erfreulicherweise wird’s für die meisten aber günstiger.
E10: Neuer Sprit an der Zapfsäule
Zusätzlich zu den üblichen Kraftstoffen wird zum Jahreswechsel hin Benzin mit einem höheren Bioethanolanteil an deutschen Tankstellen angeboten. Der neue Kraftstoff heißt „Super E10“. 90 Prozent der Fahrzeuge vertragen das neue Gemisch problemlos. Bei etwa zehn Prozent der PKW kann der höhere Ethanolanteil aber zu schweren Motorschäden führen. Vor dem Tanken sollte man sich deshalb unbedingt vergewissern, ob das eigene Fahrzeug auch E10-tauglich ist. Auskünfte darüber geben die Hersteller. Eine Liste der E10-tauglichen Fahrzeuge findet man außerdem auf den Seiten des
Bundesministeriums für Umwelt, der
Deutschen Automobil Treuhand GmbH und des
ADAC.