
Autokauf im Internet
Höhere Standards für die Sicherheit
Autohändler
Wenn die Pleite droht
Was tun, wenn der Händler nicht liefert?
Verbindliche Liefertermine garantieren die wenigsten Händler – können sie auch nicht, denn sie sind vom Hersteller und dessen Lieferterminen abhängig. Deshalb: Auch den unverbindlichen Termin möglichst konkret im Vertrag benennen (etwa: 11. Kalenderwoche, oder: 19. März). Vereinbaren Sie, dass der Händler einen Ersatzwagen stellt, wenn er den Termin nicht hält. Ist der Neuwagen sechs Wochen nach Termin immer noch nicht geliefert, setzen Sie dem Händler schriftlich (am besten Einschreiben mit Rückschein) eine Nachfrist von zwei Wochen. Kommt das Auto dann immer noch nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, unter Umständen sogar Schadenersatz verlangen – dies aber nur dann, wenn der Händler an der Verzögerung Schuld hat.
Höherer Preis, wenn das Auto später kommt?
Ärgerlich an langen Lieferzeiten: Der Hersteller erhöht in der Zwischenzeit die Preise. Liegen zwischen Bestellung und Lieferung nicht mehr als vier Monate, gilt der im Vertrag festgelegte Preis. Ist die im Vertrag fixierte Lieferzeit länger, kann der Händler den höheren Preis verlangen, wenn in der Bestellung eine Klausel enthalten ist, die eine solche Anpassung erlaubt. Die meisten Händler verwenden Verträge mit dieser Preisanpassungs-Klausel.