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Treu bleiben und trotzdem sparen
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Autos günstiger versichern
Jeder dritte Bezirk wird bei der Haftpflichtversicherung umgestuft
Anders ist das bei den normalen Umstufungen in Regional- oder Typklassen. Dadurch können sich Erhöhungen ergeben, die zum Kündigungsrecht führen. Die Regionalklasse gibt für Haftpflicht und Kasko getrennt Auskunft, wie hoch Unfall- und Diebstahlrisiko im Zulassungsbezirk sind. Jedes Jahr werden die Einstufungen der 445 Zulassungsbezirke an die Schadenentwicklung angepasst. Zum neuen Jahr wird in der Haftpflicht rund jeder dritte Bezirk umgestuft, in der Kasko nicht einmal jeder fünfte.
Bei den Typklassen, die Aufschluss geben über Unfall- und Diebstahlrisiko bestimmter Modelle, fallen die Umstufungen zum neuen Jahr erneut moderat aus. Fur zwei von drei Autos bleiben die Typklassen völlig unverändert, beim Rest teilten sich die Umgruppierungen in etwa auf zwischen besserer und ungünstigerer Einstufung. Allerdings werden weniger als fünf Prozent aller Fahrzeuge um zwei Klassen oder mehr schlechter eingestuft.
Versicherung muss Vergleichbeitrag angeben
Um exakt vergleichen zu können, ob sich die Prämie tatsächlich erhöht hat, braucht der Kunde einen Vergleichsbeitrag, den die Versicherung angeben muss. Dieser Wert sagt aus, wie viel der Kunde im abgelaufenen Jahr gezahlt hätte, wenn bereits die neue Schadenfreiheitsklasse gegolten hätte - es handelt sich also um einen fiktiven Wert. Liegt die neue Prämie höher als dieser Vergleichsbeitrag, kann der Versicherungskunde kündigen, ganz egal, ob es die Erhöhung bei Kasko oder Haftpflicht gab. Wie leicht dieser Vergleichswert auf der Rechnung zu finden ist, unterscheidet sich aber von Unternehmen zu Unternehmen.
Kunden müssen schnell handeln
Wer seine Rechnung Anfang Dezember erhält, kann noch bis Anfang Januar kündigen und hat zwischen den Feiertagen Zeit, sich eine neue Versicherung zu suchen. Weil viele Versicherungen ihre Rechnungen für das neue Jahr aber schon Mitte November verschicken oder bei Online-Verträgen ins System stellen, bleibt oft nur Zeit bis maximal Mitte Dezember. So legt die Huk24 ihren Onlinekunden die neue Rechnung zwischen dem 1. und 15. November ins elektronische Postfach.
Fristgerecht ist die Kündigung nur dann, wenn sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung beim Versicherer vorliegt. Das Datum des Poststempels reicht nicht, Einschreiben mit Rückschein ist ratsam.